Compliance-Pflichten

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Anforderungen an Unternehmen im Überblick

EU-Entwaldungsverordnung. EUDR. Schon davon gehört? Wahrscheinlich ja.
Hier geht um neue Compliance-Pflichten für Unternehmen, die bestimmte Waren auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen. Waren, bei denen man einen Zusammenhang mit der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung sieht. Das tut man zum Beispiel bei Rindern, Kakao und Kaffee. Aber auch bei Ölpalme, Kautschuk, Soja sowie Holz. 
Inzwischen wird das Stichwort EUDR für viele Unternehmen allerdings konkreter. Die Richtlinien werden ab dem 30. Dezember für viele Betriebe, große und mittlere Unternehmen und Händler – nämlich schon gelten. Nur für Klein- und Kleinstunternehmen gilt eine verlängerte Frist. Stichdatum hier ist der 30. Juni 2025.
Unter der Überschrift „Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Anforderungen an Unternehmen im Überblick“ bieten die sieben niedersächsischen Industrie- und Handelskammern und die Handelskammer Bremen ihren Mitgliedsunternehmen am 18. September von 14 bis 15.15 Uhr eine Informationsveranstaltung an, die einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Verordnung und die sich daraus ergebenden Anforderungen für Unternehmen bietet. Die Veranstaltung wird online federführend von der IHK Braunschweig organisiert und ist kostenfrei. Details zu Programm und Anmeldung finden sich auf der Veranstaltungswebseite

Stand: 09.08.2024