EU-Sorgfaltspflichten
Europarlament beschließt Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Das EU-Parlament hat am 14. November für eine Abänderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gestimmt.
Gestimmt hat man allerdings nicht nur für die Verschiebung der Anwendungsfrist, den die EU-Kommission Anfang Oktober vorschlug und dem die EU-Staaten bereits zugestimmt hatten: Ein zusätzliches Jahr mehr Zeit, damit alle Akteure technischen sowie logistischen Herausforderungen in der Umsetzung der Verordnung bewältigen können. Damit gilt der 30. Dezember 2025 als neues Stichdatum für die Großunternehmen. Kleinst- und Kleinunternehmen werden ab dem 30. Juni 2026 in die Pflicht genommen werden.
Gestimmt hat man auch für inhaltliche Gesetzesänderungen. Demnach soll nun eine Kategorie von sogenannten Nicht-Risiko-Ländern eingeführt werden, die deutlich weniger strenge Regeln für den Import von Produkten aus diesen Regionen implizieren würden.
Und damit ist heute letztendlich alles genau so vage wie im Oktober. Der Verschiebung der Anwendungsfrist hatten die EU-Staaten bereits zugestimmt. Da es nun aber auch um inhaltliche Änderungen des bereits beschlossenen Gesetzes gilt, bedarf es neuer Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Rat der EU-Mitgliedsstaaten. Damit wäre sogar ein Rückzug des Vorschlages der EU-Kommission – der, der sich auf die Anwendungsfrist bezog – denkbar. Unwahrscheinlich. Aber möglich. Und dann wäre doch alles beim Alten und die Regeln der Verordnung könnten bereits mit Ende des Jahres für die betroffenen Unternehmen gelten.
Wie auch immer die Sache ausgeht – es bleibt dabei: Die Reichweite der Verordnung ist groß. Und der Aufwand in der Umsetzung für viele betroffene Unternehmen mindestens genauso groß. So wie das ebenso ist mit neuen Pflichten.
Es geht um Holz, Papier, Kaffee, Kakao, Palmöl, Rind, Soja oder Kautschuk sowie Erzeugnisse, die unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt werden. Also vielleicht Möbel, Autorreifen, Schokolade oder Leder. Es geht um Flächen, Mengen, Rechte von Arbeitnehmenden oder indigener Völker, Steuer-, Korruptionsbekämpfung-, Handels- oder Zollvorschriften…
Geeignete Werkzeuge zur Umsetzung, Beratung und Hilfestellung erhalten Unternehmen auf der Veranstaltung „EUDR Kompakt – Praxistipps für Unternehmen“ am 25. November 2024 Uhr in der IHK Hannover. Beginn ist 9 Uhr; individuelle Beratungsgespräche mit Expertinnen und Experten werden ab 11.30 Uhr parallel zu einem Netzwerk-Lunch angeboten. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei; eine Anmeldung erforderlich. Die Teilnahmemöglichkeit richtet sich nach dem Datum der Anmeldung. Weitere Informationen zum Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Veranstaltungswebseite.
Stand: 15.11.2024