International

Zentrales Entsendeportal für Transportunternehmen

Das Road Transport Posting Declaration Portal (RTPD) der Europäischen Kommission ermöglicht Unternehmen, Entsendungen von Fahrerinnen und Fahrern im Personen- und Gütertransportgewerbe über ein zentrales Portal für alle EU-Mitgliedstaaten abzuwickeln. Die Entsendung muss nicht mehr über das jeweilige nationale Portal gemeldet werden und gilt für maximal sechs Monate pro Fahrer und Land. Als Entsendung versteht man den Einsatz von Mitarbeitenden im Ausland; das gilt auch für Fahrpersonal bei Auslandsfahrten, unabhängig von der Dauer des Einsatzes.
Meldepflichtig sind alle Fahrten, die sich nicht als sogenannte „bilaterale Fahrten“ qualifizieren. Das sind Fahrten, bei denen am Endpunkt ausgeladen wird und auf dem Rückweg keine weiteren Waren Transport werden. (Beispiel: Beladen eines vollen Lastkraftwagens mit Gütern in Spanien und das Entladen aller Güter in Frankreich und umgekehrt). Alle anderen Fahrten (auch Kabotagefahrten) sind meldepflichtig.
Über die Sprachoption oben rechts auf der Webseite kann deutsch ausgewählt werden. Zudem existiert ein FAQ-Bereich mit vielen wichtigen Hinweisen und Antworten auf gängige Fragen. Auch hier kann die Sprache eingestellt werden.
Stand: 02.11.2023