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Spanien: Frist zur Einrichtung eines Beschwerdekanals verstreicht

Durch das spanische Gesetz 2/2023 vom 20. Februar gibt es eine geregelte Verpflichtung zur Einrichtung eines Beschwerdekanals. Dieser soll Informanten ermöglichen, bestimmte Unregelmäßigkeiten vertraulich zu melden und somit einen Schutz vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen zu bieten.
Alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sind deshalb verpflichtet ein internes Meldesystem einzurichten. In Unternehmensgruppen entscheidet die Muttergesellschaft über die Organisation der Kommunikationskanäle.
Die Frist für die Einrichtung des Beschwerdekanals endete für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern am 1. Dezember 2023.
Weitere Informationen dazu finden bietet das deutsch-spanische Rechtsportal LEX.
Stand: 06.09.2024