EU-Sorgfaltspflichten
Mit heißer Nadel gestrickt: EU-Entwaldungsverordnung
Viele Unternehmen rechnen noch damit, die Richtlinien der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ab dem 30. Dezember 2024 umsetzen zu müssen. Und viele von ihnen wissen heute noch nicht, wie sie das tun sollen. Eventuell haben sie nun ein Jahr mehr Zeit, um sich angemessen auf die Anwendung der Verordnung vorzubereiten. Die EU-Kommission hat dazu Anfang diesen Monats einen Vorschlag gemacht, den Gültigkeitsbeginn der Verordnung auf den 30. Dezember 2025 zu verschieben.
EU-Entwaldungsverordnung. EUDR. Schon davon gehört? Wahrscheinlich ja.
Ganz grundsätzlich geht es hier um neue Compliance-Pflichten für Unternehmen, die bestimmte Waren auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen. Waren, bei denen man einen Zusammenhang mit der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung sieht. Das tut man zum Beispiel bei Rindern, Kakao und Kaffee. Aber auch bei der Ölpalme, Kautschuk, Soja sowie Holz. Umgesetzt werden sollen diese Richtlinien eigentlich ab dem 30. Dezember diesen Jahres. Zumindest von großen und mittleren Unternehmen und Händlern. Nur Klein- und Kleinstunternehmen dürfen sich etwas länger auf die Umsetzung vorbereiten – bis zum 30. Juni 2025.
Angesichts der nahenden Frist rückte das Thema EUDR in den letzten Monaten bei mehr und mehr Unternehmen ganz nach oben auf die Agenda. Und damit auch die Kritik an ihr – zumindest aus weiten Teilen der Wirtschaft. Erforderliche Daten, Geokoordinaten zum Beispiel, gäbe es schlichtweg nicht oder seien nur durch unverhältnismäßig hohen Bürokratie, Zeit- und Kostenaufwand zu beschaffen. Das Benchmarking über die Risikoeinstufung der Länder, aus denen Rohstoffe bezogen werden, existiere noch nicht, bestimme aber maßgeblich die zu tragenden Sorgfaltspflichten. Eine Online-Version der neuen EU-Datenbank, in der alle Daten seitens der Unternehmen bereitgestellt werden müssten? Fehlanzeige. Und, und, und.
EU-Kommission schlägt weitere zwölf Monate für die Einführung der Umsetzung der EU-Verordnung über Entwaldung vor
Und jetzt? Jetzt wird der Gültigkeitsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung eventuell tatsächlich verschoben. Um ein ganzes Jahr, also auf den 30. Dezember 2025. Der Verlängerungsvorschlag solle in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt der Verordnung infrage stellen, wäre aber nach Ansicht der Kommission eine ausgewogene Lösung, um eine reibungslose Umsetzung der Verordnung von Anfang an sicherzustellen. Dazu gibt einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission, der Anfang diesen Monats veröffentlich wurde (vgl. Pressemitteilung vom 2. Oktober 2024).
IHK-Veranstaltung zum Thema EUDR am 25. November
Ob die Frist verlängert wird oder nicht, weiß man heute noch nicht. Formal muss dazu Artikel 38 der Verordnung geändert werden, wofür eine Beschlussfassung des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats erforderlich ist. Das kann noch dauern. Kommen wird die Verordnung allerdings so oder so. Das heißt: Vorbereitung muss sein. Dafür bietet die IHK Hannover ihren Mitgliedsunternehmen am 25. November von 9:30 bis 14:00 Uhr an ihrem Sitz (Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover) eine Informations- und Beratungsveranstaltung an. Das Programm wird in wenigen Tagen an dieser Stelle veröffentlicht. Interessenbekundungen für eine Teilnahme an der Veranstaltung bitte an Heiderun Erdmann, E-Mail: heiderun.erdmann@hannover.ihk.de.
Stand: 15.10.2024