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Lieferkettengesetz: BAFA veröffentlicht aktualisierten Berichtsfragebogen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die digitale Eingabemaske für Unternehmen veröffentlicht, die nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) berichtspflichtig sind. Der jährliche Bericht über die Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten ist ein wichtiges Element des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Neben einer zielgerichteten und intuitiven Struktur von Fragen und Antworten geben zahlreiche Freitextfelder die Möglichkeit, unternehmerische Realitäten individuell darzustellen und zu erläutern.
Der Fragenkatalog steht ab sofort als Online-Eingabemaske auf der Webseite des BAFA zur Verfügung. Die Berichte aller Unternehmen werden über diese Eingabemaske erstellt und an das BAFA übermittelt. Damit soll eine Prüfung anhand einheitlicher Bewertungsmaßstäbe gewährleistet und der der Aufwand für die betroffenen Unternehmen geringgehalten werden.
Wie das BAFA erklärt, werden keine Angaben über das Gesetz hinaus erwartet.
Zweck der Berichtspflicht ist, dass die Unternehmen nachvollziehbar darstellen, wie sie die inhaltlichen Sorgfaltspflichten in ihrer Unternehmenspraxis umsetzen, zum Beispiel im Risikomanagement und bei der Risikoanalyse. Zudem sollen die Unternehmen beschreiben, welche Maßnahmen sie konkret ergreifen, um die Situation der Menschenrechte und der Umwelt in ihren Lieferketten zu wahren bzw. zu verbessern. Die Erstellung der nach dem Gesetz geforderten Berichte hängt damit eng mit der Erfüllung der inhaltlichen Pflichten des Gesetzes zusammen.
Mit der vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung des Fragekatalogs kommen die Unternehmen ihrer Berichtspflicht im Rahmen des LkSG nach. Zudem müssen die Berichte entsprechend der Regelungen im LkSG auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.
Stand: 02.11.2023