Mautpflicht auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen: zusätzliche Kosten und neue Rechtsunsicherheiten
27.06.2024: Ab 1. Juli 2024 gilt für gewerblich genutzte Fahrzeuge auf Autobahnen und Bundesstraßen bereits ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t – statt bisher 7,5 t – Mautpflicht. Dazu sagt Almut Weinert, Bereichsleiterin Wirtschaft und Technologie der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostthüringen zu Gera: „Damit sind die Unternehmen nicht nur mit einem weiteren Kostenfaktor belastet, sondern auch mit erheblichen neuen Rechtsunsicherheiten." Die Industrie- und Handelskammern setzen sich deshalb mit Nachdruck dafür ein, die Regelungen zu entzerren und die Durchführung deutlich praktikabler zu gestalten.