IHK Ostthüringen: Öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen
Schlankes Vergaberecht entlastet Wirtschaft und Verwaltung
Das Thüringer Vergabegesetz sorgt seit Jahren in der Wirtschaft des Freistaats für Unmut, weil damit bundesrechtliche Regelungen für öffentliche Aufträge erheblich verschärft wurden. „Im Ergebnis sind Bewerbungen mittelständischer Unternehmen für Ausschreibungen des Landes und der Kommunen extrem aufwändig, immer weniger attraktiv und die Aufträge wegen fehlenden Angeboten oft teurer für die öffentliche Verwaltung, teurer also auch für den Steuerzahler“, erklärt Peter Höhne, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostthüringen.
Die IHK Ostthüringen fordert daher die Abschaffung des Landesgesetzes und stattdessen die alleinige Anwendung von Bundesvergaberecht, insbesondere der Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
„Mit der Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes kann die neue Landesregierung öffentliche Aufträge für die Wirtschaft wieder attraktiver machen. Eine stärkere Beteiligung der Unternehmen an Ausschreibungen, mehr Preiswettbewerb, Personalentlastung in Wirtschaft und Verwaltung sind dringend benötigte Effekte. Das Vergaberecht muss endlich praxistauglicher werden. Dies ist mit einheitlicher Anwendung von Bundesrecht sehr viel besser zu erreichen als mit den geltenden Thüringer Sonderregelungen“, betont der IHK-Chef. Übrigens: Das wirtschaftlich starke Bayern praktiziere nur Bundesrecht und hat kein landesspezifisches Vergabegesetz.
Die IHKs fordern zudem von der Bundesregierung, dass sie mit der angeschobenen Vergaberechtsreform ein kräftiges Signal zur Vereinfachung setzt. Die jetzt vorgelegten Entwürfe im sog. Vergabetransformationspaket – und noch mehr in Verbindung mit dem geplanten Bundestariftreuegesetz – sind genau das Gegenteil von Bürokratieabbau und Attraktivität öffentlicher Aufträge: Unternehmen und öffentliche Auftraggeber würden wesentlich stärker belastet als bisher. „Vergaberecht darf nicht zur zwangsweisen Durchsetzung vergabefremder Kriterien wie Tariftreue und Nachhaltigkeit genutzt werden. Damit hat Thüringen schon schlechte Erfahrungen gemacht“, so Höhne.
05.11.2024, ba