Ordnungspolitischer Rahmen


Vertragsfreiheit, Gewerbefreiheit, Privateigentum und offene Märkte sind Grundprinzipien unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung. Siebilden die Basis für einen funktionierenden Wettbewerb und den wirtschaftlichen Erfolg. Die Unternehmer stellen sich ihrer Verantwortung den eigenen Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kunden, der Umwelt und Gesellschaft gegenüber und stiften einen ökonomischen Mehrwert. Sie setzen auf Freiwilligkeit und orientieren ihr Handeln am Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns. Den freien und fairen Wettbewerb gilt es zu erhalten.

Die IHK Ostthüringen zu Gera fordert:

  • verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen, angemessene Entscheidungsspielräume und Vorrang der Eigenverantwortlichkeit vor staatlicher Regulierung. In jedem Fall müssen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
  • dass Gesetzesvorhaben ein notwendiges Regelungsbedürfnis nachweisen und wirksam sein müssen, ansonsten zu unterlassen sind. Staatliche Eingriffe sollten nur bei nachweislichem Vorliegen von Marktversagen erfolgen.
  • dass Konflikte mit dem europäischen Recht sowie zwischen Bundes- und Landesrecht zu vermeiden sind. Nur so lässt sich für die Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit herstellen, die für langfristige Investitionen nötig sind. Gesetze und Verordnungen dürfen nicht über EU- oder Bundesanforderungen hinaus verschärft werden.
  • dass gesetzliche Regelungen nicht zu Lasten der Wirtschaft erfolgen. Für Gesetzgebungsmaßnahmen in Thüringen ist ein KMU-Test und ein Clearing-Beirat zu installieren, der bereits im Entstehungsprozess von Gesetzen die finanziellen und bürokratischen Auswirkungen auf die Unternehmen aufgezeigt und die Einflussnahme der Wirtschaft ermöglicht.
  • die gesetzliche Interessenvertretung der Wirtschaft unter Mitwirkung der Unternehmen in unabhängigen Selbstverwaltungen (drei Thüringer IHKs) zu sichern. Jede Art von Fachaufsicht wird weiterhin strikt abgelehnt.
  • dass die Haushaltspolitik in Thüringen und im Bund auf die Fortsetzung der Konsolidierung, Förderung des Wirtschaftswachstums und Erschließung struktureller Einsparpotenziale gerichtet sein muss. Eine Schuldenbremse muss in der Thüringer Landesverfassung verankert werden.
  • dass sich Land und Kommunen auf die klar definierten Kernaufgaben der Daseinsvorsorge, der sozialen Infrastruktur und Eingriffe im Fall von Marktversagen beschränken sollten. Unternehmen und Gesellschaften des Landes und der Kommunen dürfen durch ihre wirtschaftliche Betätigung keine Wettbewerbsvorteile erlangen und die gewerbliche Wirtschaft nicht einschränken. Ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der privaten Unternehmen ist zu verhindern. Bestehende Privilegien sind abzubauen. Doppelstrukturen sind zu vermeiden und abzubauen.

Insbesondere

  • müssen Vergabeverfahren insgesamt bieterfreundlicher gestaltet werden, auch durch gezielte Vereinheitlichung auf den unterschiedlichen gesetzlichen Ebenen; des weiteren
    • soll der Landesgesetzgeber das Thüringer Vergabegesetz ersatzlos aufheben.
    • sind auf EU- und Bundesebene klare, nachvollziehbare und abgestimmte Regeln und Verfahren erforderlich, die die Ziele des Vergaberechts unterstützen: wirtschaftliche Beschaffung unter den Rahmenbedingungen von Transparenz, Wettbewerb und Korruptionsprävention.
    • soll der Wettbewerb der Unternehmen durch ein bundesweites, verpflichtendes Veröffentlichungsmedium für öffentliche Aufträge – auch unterhalb der EU-Schwelle – gestärkt werden.
    • wird ein vergabespezifischer Mindestlohn abgelehnt.
  • lehnt die IHK Ostthüringen zu Gera gesetzlich reglementierte Quotenregelungen für Frauen und Männer bei der Beschäftigung ab.
  • fordert die IHK Ostthüringen zu Gera eine einheitliche Regelung der Länder bei den Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Neben einer Anpassung der Thüringer Bedarfsgewerbeverordnung wird eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung für Unternehmen, die sich mit der Entgegennahme von nicht verschiebbaren Aufträgen, der Auskunftserteilung und der Beratung per Telekommunikation befassen, im Arbeitszeitgesetz angestrebt.
  • spricht sich die IHK im Hinblick auf die Höchstarbeitszeiten von Arbeitnehmern für eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die EU-Arbeitszeitrichtlinie aus. Die im nationalen Arbeitszeitgesetz geregelte tägliche Höchstarbeitszeit ist daher zu entfernen und durch die Angabe der wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu ersetzen. So können Arbeitszeiten individueller und flexibler auf die Wochentage aufgeteilt werden, um auf - oftmals nicht planbare - Nachfrageschwankungen flexibel reagieren zu können.