Einzelhandel und Stadtmarketing

Förderung für Einzelhandel und Stadtmarketing

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat das Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt verlängert und eine neue Förderlinie Stadtmarketing eingeführt.
Das Wirtschaftsministerium verlängert das erfolgreiche Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt mit rund 3,3 Millionen Euro vorzeitig bis Ende 2024. Zudem wird eine neue Förderlinie Stadtmarketing zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren eingeführt.

Bessere Bedingungen für Antragsteller

Der Fördersatz bei den Förderlinien „Pop-up-Stores und -Malls“ und „Veranstaltungen“ wird von 60 auf 70 Prozent erhöht. Dadurch verringert
sich der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger von 40 auf 30 Prozent. Für die Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“ sind nun zusätzlich zu den Kommunen auch kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften
antragsberechtigt. Zudem können Kommunen, denen befristet bis zum 31. Dezember 2023 ein Zuschuss aus dieser Förderlinie gewährt wurde, einen Antrag auf Anschlussbewilligung stellen. Bei der Förderlinie „Veranstaltungen“ können je Antragsteller nun bis zu zwei Anträge bewilligt werden – jedoch maximal einer je Kalenderjahr. Beim Stadtmarketing fördert das Land jetzt auch entsprechende Marketingkonzepte.
Auch hier beträgt der Fördersatz 70 Prozent. Die IHKs begrüßen diese Maßnahmen. Die Innenstädte seien nach der Corona-Zeit von einer außerordentlichen Veränderungsdynamik erfasst worden, so Sönke Voss, Hauptgeschäftsführer der IHK Bodensee-Oberschwaben, die beim BWIHK in Handelsfragen federführend ist. Deshalb sei es eine zentrale Aufgabe, neue Nutzungen für die Innenstädte zu generieren.