Förderung für Einzelhandel und Stadtmarketing
Bessere Bedingungen für Antragsteller
sich der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger von 40 auf 30 Prozent. Für die Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“ sind nun zusätzlich zu den Kommunen auch kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften
antragsberechtigt. Zudem können Kommunen, denen befristet bis zum 31. Dezember 2023 ein Zuschuss aus dieser Förderlinie gewährt wurde, einen Antrag auf Anschlussbewilligung stellen. Bei der Förderlinie „Veranstaltungen“ können je Antragsteller nun bis zu zwei Anträge bewilligt werden – jedoch maximal einer je Kalenderjahr. Beim Stadtmarketing fördert das Land jetzt auch entsprechende Marketingkonzepte.
Auch hier beträgt der Fördersatz 70 Prozent. Die IHKs begrüßen diese Maßnahmen. Die Innenstädte seien nach der Corona-Zeit von einer außerordentlichen Veränderungsdynamik erfasst worden, so Sönke Voss, Hauptgeschäftsführer der IHK Bodensee-Oberschwaben, die beim BWIHK in Handelsfragen federführend ist. Deshalb sei es eine zentrale Aufgabe, neue Nutzungen für die Innenstädte zu generieren.