Zolltarif
Schweiz: Abschaffung der Industriezölle und Vereinfachung des Zolltarifs in 2024
Zum 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Zölle auf die sogenannten Industriegüter abgeschafft, d.h. für Waren, die ab Kapitel 25 im Zolltarif eingruppiert werden. Gleichzeitig erfolgt eine grundlegende Überarbeitung und Vereinfachung des Schweizer Zolltarifs, der ähnlich komplex ist wie der EU-Zolltarif.
Die Vereinfachung des Zolltarifs ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratie-Abbau. Der Abbau der Industriezölle wird massiv den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken und unterstützt die Wiederbelebung der Wirtschaft. Die Maßnahmen erleichtern den Import von Industrieprodukten, ermöglichen den Schweizer Unternehmen Zugang zu günstigeren Vorleistungen aus dem Ausland und minimieren unnötiges Fehlerpotential für die Unternehmen. Letztendlich profitieren Konsument*innen von niedrigeren Preisen für importierte Konsumgüter.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellt eine Übersicht über die Änderungen der Zollansätze sowie die neue Struktur des Zolltarifs zur Verfügung.
Seitens der EU wäre ein ähnliches Vorgehen wünschenswert.
Trotz der Abschaffung der Zollsätze bleibt die Zollabfertigung in der Schweiz vollumfänglich erhalten, aber die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs, dessen Ziel Zollersparnis ist, kann in vielen Fällen für Lieferungen in die Schweiz ab 2024 entfallen. Falls die Waren allerdings nicht in der Schweiz bleiben und verarbeitet oder unverarbeitet in die EU oder in Staaten der PEM-Zone geliefert werden sollen, wird auch der präferenzielle Ursprung weiterhin ermittelt werden müssen.
Quelle: Schweizer Eidgenossenschaft