Exportkontrolle
Neue Dual-Use-Ausfuhrkontrollvorschriften in China
China hat die Exportkontrollvorschriften für Dual-Use-Güter verschärft, sie treten am 1. Dezember 2024 in Kraft. Nach Aussage des chinesischen Staatsrates sollen die neuen Dual-Use-Regelungen die nationale Sicherheit sowie die nationalen Interessen schützen, aber auch die globale Zusammenarbeit im Bereich der Nichtverbreitung fördern und die Exportkontrollen von Dual-Use-Gütern stärken.
Diese Entwicklungen im Bereich der Dual-Use-Kontrolle sind Teil der chinesischen Bemühungen, die Kontrolle über sensible Technologien zu stärken und sicherzustellen, dass sicherheitskritische Technologien im internationalen Handel streng kontrolliert werden.
Die Vorschriften enthalten unter anderem Maßnahmen für die Verwaltung von Genehmigungen, Kontrolllisten und die Überwachung der Ausfuhrkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Ausführer von Dual-Use-Gütern müssen den Endverwender und den Verwendungszweck der exportierten Güter angeben. Wenn Sie in China gelistetet Güter beziehen, kann es sein, dass Sie in Zukunft vermehrt EVEs unterschreiben müssen.
Für Reexporte von Dual-Use-Gütern, die aus China stammen oder in denen chinesische Komponenten oder Technologie verwendet werden, müssen ausländische Exporteure unter Umständen künftig eine Exportlizenz beantragen.
Die aktualisierten Listen, welche Güter neu betroffen sind, sowie die genauen Pflichten, z.B. für Re-Exporte, liegen bisher nicht vor.
Betroffene Unternehmen sollten ihre Compliance-Strategien aktualisieren, um den Anforderungen der nun strengeren chinesischen Exportkontrollvorschriften nachkommen zu können. Dies gilt insbesondere für Unternehmen des Hightech-Sektors und Unternehmen des Anlagen- und Maschinenbaus, die sensible oder militärisch verwendbare Gütern herstellen oder damit handeln.