Carnet

Carnets für Saudi-Arabien und die Philippinen

Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris informiert darüber, dass Carnets ausgestellt werden dürfen für:
1. Das Königreich Saudi-Arabien seit 1. Juni 2024. Die folgenden Verwendungszwecke sind erlaubt:
  • Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A)
  • Messe- und Ausstellungsgüter (B.1) mit Einschränkung in Bezug auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) für kleine Muster
  • Berufsausrüstung (B.2)
  • Warenmuster (B.3)
  • Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke (B.5)
2. Die Philippinen ab dem 15. Juli 2024. Die folgenden Verwendungszwecke sind erlaubt:
  • Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A)
  • Messe- und Ausstellungsgüter (B.1)
  • Berufsausrüstung (B.2)
  • Warenmuster (B.3)
  • Waren für Herstellungsverfahren (B.4)
  • Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke (B.5)
  • Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren (B.6)
  • Waren für humanitäre Zwecke (B.9)
  • Lebende Tiere (D)