IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Informationspflichten zum Datenschutz
Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegenüber Mitgliedsunternehmen gemäß Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und gemäß Art. 14 DSGVO (Erhebung über Dritte)
- 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- 3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
- 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- 5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
- 6. Empfänger und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- 7. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
- 8. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
- 9. Betroffenenrechte
- 10. Widerrufsrecht bei Einwilligung
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit einer Gewerbemeldung (An-, Um-, Abmeldung).
Quelle der Daten
Die IHK bekommt in der Regel die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Ferner erhält die IHK Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO).
Die IHK bekommt in der Regel die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Ferner erhält die IHK Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO).
Ferner dürfen Industrie- und Handelskammern bei nicht öffentlichen Stellen (z. B. Nachsendedienste) und aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Telefonbuch, Handelsregister) die Daten der Gewerbemeldung erheben, wenn die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder im Einzelfall eine solche Erhebung erforderlich macht, wenn die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder keinen Erfolg verspricht oder es sich um Daten aus allgemein zugänglichen Quellen handelt.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Hausanschrift: D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg
Postanschrift: Postfach 11 03 55, 93016 Regensburg
Telefon 0941 5694-0
Fax 0941 5694-279
E-Mail info@regensburg.ihk.de
Hausanschrift: D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg
Postanschrift: Postfach 11 03 55, 93016 Regensburg
Telefon 0941 5694-0
Fax 0941 5694-279
E-Mail info@regensburg.ihk.de
3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg
Telefon 0941 5694-344
Fax 0941 5694-5344
E-Mail datenschutz[a]regensburg.ihk.de
Telefon 0941 5694-344
Fax 0941 5694-5344
E-Mail datenschutz[a]regensburg.ihk.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die Daten der IHK-zugehörigen Unternehmen zu verarbeiten, die in § 14 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 GewO sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Abs. 8 GewO aufgeführt sind (Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb). Zweck der Verarbeitung dieser Daten ist die Erfüllung von Aufgaben, die uns nach dem IHKG oder anderen Gesetzen übertragenen sind. IHK-zugehörige Unternehmen sind bezogen auf Daten nach § 9 Abs. 1 IHKG auskunftspflichtig, wenn die IHK Regensburg Daten aus der Gewerbemeldung direkt erhebt (§ 9 Abs. 1 Satz 4 und 5 IHKG).
Aufgaben nach IHKG
Das IHKG enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
Das IHKG enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
- Feststellung von Beginn und Ende einer IHK-Zugehörigkeit, § 2 Abs. 1 IHKG
- Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
- Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
- Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG
- Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKG
- Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
- Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG
Hoheitliche und sonstige gesetzliche Aufgaben
Die Datenverarbeitung erfolgt ferner zur Erfüllung von Rechtspflichten wie hoheitliche Aufgaben (z. B. Berufliche Bildung, Gewerbeerlaubnisbehörde für Gewerbeerlaubnisse nach § 34c bis i GewO) und sonstigen gesetzlichen Aufgaben, ferner zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse erforderlichen Aufgabe. Eine Übersicht zu den Aufgaben und der jeweiligen Rechtsgrundlage finden Sie auf dieser Seite unter "Weitere Informationen".
Die Datenverarbeitung erfolgt ferner zur Erfüllung von Rechtspflichten wie hoheitliche Aufgaben (z. B. Berufliche Bildung, Gewerbeerlaubnisbehörde für Gewerbeerlaubnisse nach § 34c bis i GewO) und sonstigen gesetzlichen Aufgaben, ferner zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse erforderlichen Aufgabe. Eine Übersicht zu den Aufgaben und der jeweiligen Rechtsgrundlage finden Sie auf dieser Seite unter "Weitere Informationen".
Erhebung von IHK-Beiträgen
Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzverwaltung an die Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Beitragsbemessungsgrundlagen (AKB) e. V. Diese leitet die Finanzdaten auf der Basis eines Vertrags über Auftragsverarbeitung an die zuständige(n) IHKn weiter. Diese Daten werden zum Zweck der Feststellung von Anfang und Ende der Beitragszugehörigkeit und der Beitragsfestsetzung verarbeitet.
Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzverwaltung an die Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Beitragsbemessungsgrundlagen (AKB) e. V. Diese leitet die Finanzdaten auf der Basis eines Vertrags über Auftragsverarbeitung an die zuständige(n) IHKn weiter. Diese Daten werden zum Zweck der Feststellung von Anfang und Ende der Beitragszugehörigkeit und der Beitragsfestsetzung verarbeitet.
Berufliche Bildung
Weiterhin haben die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG i.V.m. §§ 32, 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) u. a. die Berufsbildung zu überwachen. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung müssen wir uns ein umfassendes Bild vom Ausbildungsbetrieb machen. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben verarbeiten wir, sofern Sie Ausbildungsbetrieb sind oder werden. Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Ausbildung gespeichert.
Weiterhin haben die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG i.V.m. §§ 32, 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) u. a. die Berufsbildung zu überwachen. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung müssen wir uns ein umfassendes Bild vom Ausbildungsbetrieb machen. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben verarbeiten wir, sofern Sie Ausbildungsbetrieb sind oder werden. Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Ausbildung gespeichert.
Interne Verwaltungszwecke
Angaben für interne Verwaltungszwecke (z. B. Identnummer, Beitragsveranlagung und Art der Beitragspflicht, Datensperrkennzeichen, Ihre Wahlgruppe und -bezirk bezogen auf die IHK-Wahl) werden von der IHK selbst angelegt und ausschließlich zu internen Verwaltungszwecken verarbeitet.
Angaben für interne Verwaltungszwecke (z. B. Identnummer, Beitragsveranlagung und Art der Beitragspflicht, Datensperrkennzeichen, Ihre Wahlgruppe und -bezirk bezogen auf die IHK-Wahl) werden von der IHK selbst angelegt und ausschließlich zu internen Verwaltungszwecken verarbeitet.
Nach Art. 4 Abs.1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist.
Soweit keine gesetzliche Regelung im bereichsspezifischen oder allgemeinen nationalen Datenschutzrecht besteht, kommen als Rechtsgrundlagen die Tatbestände nach Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. c [Rechtspflicht] und e [Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse] –, bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten Art. 9 DSGVO in Verbindung mit Art. 8 BayDSG in Betracht.
Jenseits der durch die DSGVO eröffneten Verarbeitungszwecke kann die IHK Regensburg erhobene personenbezogene Daten nach Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 BayDSG zu folgenden weiteren Zwecken verarbeiten:
Nr. 1: Eine Verarbeitung liegt im Interesse der betroffenen Person und es besteht kein Grund zu der Annahme, dass die betroffene Person in Kenntnis des anderen Zweckes ihre Einwilligung hierzu verweigern (nicht bei entsprechender Datensperre) würde (z. B. Vorschlag für eine Ehrung, Gratulation zu einem Firmenjubiläum).
Nr. 1: Eine Verarbeitung liegt im Interesse der betroffenen Person und es besteht kein Grund zu der Annahme, dass die betroffene Person in Kenntnis des anderen Zweckes ihre Einwilligung hierzu verweigern (nicht bei entsprechender Datensperre) würde (z. B. Vorschlag für eine Ehrung, Gratulation zu einem Firmenjubiläum).
Nr. 2: Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Telefonbuch, Handelsregister) entnommen werden können oder welche die IHK als die Daten verarbeitende Stelle veröffentlichen durfte.
Nr. 3: Eine Verarbeitung ist erforderlich
a) zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
b) zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Straftaten oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) oder zur Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen,
c) zur Durchführung wissenschaftlicher oder historischer Forschung, das wissenschaftliche oder historische Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens, das Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Zweckänderung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann,
d) zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person,
e) zur Überprüfung von Angaben der betroffenen Person, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen,
f) zum Vergleich von Angaben einer betroffenen Person zur Erlangung von finanziellen Leistungen öffentlicher Stellen mit anderen derartigen Angaben,
g) zur Sicherung des Steuer- und Zollaufkommens.
a) zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
b) zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Straftaten oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) oder zur Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen,
c) zur Durchführung wissenschaftlicher oder historischer Forschung, das wissenschaftliche oder historische Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens, das Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Zweckänderung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann,
d) zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person,
e) zur Überprüfung von Angaben der betroffenen Person, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen,
f) zum Vergleich von Angaben einer betroffenen Person zur Erlangung von finanziellen Leistungen öffentlicher Stellen mit anderen derartigen Angaben,
g) zur Sicherung des Steuer- und Zollaufkommens.
5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Die IHK Regensburg verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
- Angaben zum Betriebsinhaber
- Angaben zum Betrieb
- Angaben für interne Verwaltungszwecke
- Daten zur Beitragsveranlagung
- Angaben zu Ausbildungsbetrieben
6. Empfänger und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen einer Weitergabe an öffentliche und nicht öffentliche Stellen. Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
a) Öffentliche Stellen (z. B. Verwaltungsbehörden, Gerichte)
- sofern die IHK gesetzlich hierzu verpflichtet ist,
- sofern dies zur Erfüllung von IHK-Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (z. B. nach BayDSG) besteht.
b) Nicht öffentliche Stellen
- sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben,
- als Auftragsverarbeiter – Die IHK lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von IHK-Veranstaltungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Websiten-Design, Entsorger von Akten/Datenträger, Lettershops, Website-Tracking, Werbeagenturen,
- innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist vor IHK-Wahlen an Kandidaten/innen für einen Sitz in der Vollversammlung und/oder in einem Regionalausschuss zur Bewerbung einer eigenen Kandidatur,
- zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, sofern Sie nicht der Weitergabe widersprochen haben. Ein Widerspruch ist jederzeit für die Zukunft möglich. Dafür können Sie die in Ziffer 2 angegebenen Kontaktdaten nutzen.
7. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
8. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHK, aus dem Satzungsrecht der IHK und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept. Verwaltung der Stammdaten inklusive der Firmenakten: HR (=Handelsregister-Unternehmen) und KGT (=Kleingewerbetreibende): keine Aufbewahrungsfrist auch nach Gewerbeaufgabe, allerdings selektive Zugangssperren (Einschränkung der Verarbeitung).
Geschäftsbriefe werden für längstens sechs Jahre aufbewahrt, sofern nicht wegen Fördergeldern durch das Förderprojekt oder als Beweis gegen eine etwaige Schadensersatzforderung eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich ist. Steuerrelevante Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt.
Ausnahme ist die Einwilligung der Teilnehmer zur Weiterverwendung der Daten für Marketing oder z. B. zum Bezug von E-Mail-Newslettern. In diesem Fall erfolgt mit Widerruf der Einwilligung die Datenlöschung.
9. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon 089 212672-0
Fax 089 212672-50
E-Mail poststelle@datenschutz-bayern.de
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon 089 212672-0
Fax 089 212672-50
E-Mail poststelle@datenschutz-bayern.de
10. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die IHK Regensburg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.