Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

CBAM- Einführung in Norwegen und UK

Die norwegische Regierung hat angekündigt, die EU-Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ab 2026 auch in Norwegen umzusetzen. Details stehen noch aus. Ab 2027 soll der britische CBAM wirksam werden. Die britische Regierung veröffentlichte bereits Details zur Umsetzung.

Norwegen

Die norwegische Regierung hat im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2025 bekannt gegeben, dass Norwegen sich ab 2026 dem EU-CBAM anschließt. Die Umsetzung der CBAM-Verordnung erfolgt als freiwillige Zusammenarbeit zwischen Norwegen und der EU und soll ebenfalls für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Produzenten und Importeuren sorgen.
Norwegen nimmt am Europäischen Emissionshandel teil, daher sind Einfuhren aus Norwegen in die EU von der CBAM-Verordnung ausgenommen. Ohne eine eigene Teilnahme am CBAM sind norwegische Hersteller jedoch im Nachteil gegenüber norwegischen Importeuren, die keine Kosten für die Emissionen importierter CO²-intensiver Waren tragen müssen.
Die norwegische Regierung hat bisher weder die zuständige Behörde benannt noch Umsetzungsdetails bekannt gegeben.

Vereinigtes Königreich (UK)

Ab 2027 will auch das Vereinigte Königreich eine Emissionsabgabe auf Einfuhren erheben. Vorbild für den UK-CBAM ist ebenfalls der EU-CBAM. In den Details unterscheiden sich beide Maßnahmen jedoch zum Teil deutlich. Der Anwendungsbereich orientiert sich am Warenkreis des EU-CBAM: Betroffen sind die Sektoren Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff sowie Zement. Entgegen der ursprünglichen Planung sind Keramik und Glas nicht betroffen. Im Gegensatz zum EU-CBAM ist Strom nicht vom UK-CBAM betroffen. Änderungen des Anwendungsbereichs sind nach einer Überprüfung nach 2027 aber durchaus möglich.
Maßgebend für die meldepflichtigen Angaben sind direkte sowie indirekte Emissionen. Deutsche Unternehmen mit Kunden in Großbritannien müssen damit rechnen, dass ihre britischen Kunden spätestens ab 2027 reelle Emissionswerte für die gelieferten Waren anfordern. Analog zum EU-CBAM sieht der UK-CBAM eine Überprüfung der tatsächlichen Emissionswerte durch akkreditierte, externe Prüfer vor. Neben der Nutzung tatsächlicher Emissionsdaten soll es zudem möglich sein, auf Standardwerte zurückzugreifen. Die britische Regierung plant allerdings zunächst keine länderspezifischen, sondern einheitliche produktbezogene Standardwerte zur Verfügung zu stellen, dies kann aber durchaus aus wieder geändert werden.
Bei der Berechnung der CBAM-Kosten verfolgt die britische Regierung einen anderen Ansatz als die EU. Der Preis soll quartalsweise festgesetzt werden, dagegen wird in der EU der Preis anhand des wöchentlichen Durchschnittspreises der ETS-Zertifikate berechnet.
Während in der EU-CBAM-Verordnung kaum Ausnahmen vorgesehen sind, gilt im UK-CBAM eine Bagatellgrenze von 50.000 Pfund über einen Zeitraum von 12 Monaten. Ausschlaggebend ist, ob diese Schwelle innerhalb der letzten zwölf Monate oder in den nächsten 30 Tagen überschritten wird. Abgerechnet wird CBAM als Steuer, die am Ende eines Abrechnungszeitraum abgeführt wird.