Exportkontrolle

Neue Hinweispapiere bzgl. Sanktionsumgehungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat seine beiden bestehenden Hinweispapiere “Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen” und “Sanktionsumgehung – Hinweise für ausländische Tochterunternehmen” angepasst, um dem Wunsch nach besserer Umsetzbarkeit nachzukommen. Neu ist zudem das gemeinsame Hinweispapier der G7-Staaten: „Preventing Russian Export Control und Sanctions Evasion: Updated Guidance for Industry.
Nach Berücksichtigung der Rückmeldungen zu den beiden Hinweispapieren Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen” und Sanktionsumgehung – Hinweise für ausländische Tochterunternehmen” hat das BMWK beide Dokumente angepasst. Besonders der Einleitungsteil wurde umfassend überarbeitet, um der Bitte nach mehr Orientierung für die Compliance-Prozesse der Unternehmen nachzukommen.
Am 24. September 2024 haben die G7-Mitgliedstaaten das gemeinsame Hinweispapier „Preventing Russian Export Control und Sanctions Evasion: Updated Guidance for Industry“ veröffentlicht. Neben Erläuterungen zu besonders kritischen Gütern (CHPL) und Risikoindikatoren (Red Flag Indicators) wie ungewöhnliche Zahlungskonditionen, komplexe oder verschleierte Eigentümerstrukturen oder unkonventionelle Transportwege, enthält es ein „Best Practices“ Kapitel, das Vorschläge für unternehmensinterne Compliance-Maßnahmen enthält. Außerdem sind Verweise auf öffentlich zugängliche Screening-Tools und Ressourcen zur Unterstützung der Sorgfaltspflicht aufgeführt. Weitere Infos finden Sie auch auf der Infoseite der Kommission zum Hinweispapier.
Weiterhin hat der Europäische Rat am 08. Oktober 2024 als Reaktion auf die stark gestiegene Zahl von Sabotageakten, die dem Kreml zugeschrieben werden, über einen neuen Sanktionsrahmen informiert, der dazu dienen soll, russische Aktivitäten zur Destabilisierung anderer Staaten und Institutionen zu bekämpfen. Damit sollen unter anderem Sabotageakte, Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und auch die Instrumentalisierung von Migranten bekämpft werden.
Die DIHK hat dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Ideenpapier zur Vereinfachung von Verfahren in der Exportkontrolle mit konkreten Vorschläge zur Entlastung von Unternehmen, zu mehr Transparenz und zur Entbürokratisierung vorgelegt. Ein Beispiel ist die Forderung nach der Schaffung einer Datenbank, in der das BAFA Auskünfte zur Güterliste veröffentlicht, ähnlich wie die VZTA Datenbank. Damit erhofft sich die IHK-Organisation ein Hilfsmittel, damit Unternehmen Fragen und Einzelfälle anhand vergleichbarer Fälle besser einschätzen können.