Digitaler grenzüberschreitender Handel

WTO-Abkommen für E-Commerce

Nach jahrelangen Verhandlungen einigten sich 91 WTO-Mitglieder Ende Juli 2024 auf einen gemeinsamen Text für ein E-Commerce-Abkommen. Das Ziel: Die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der Unternehmen und Verbraucher im digitalen grenzüberschreitenden Handel begünstigt und unterstützt. Es wird das erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel sein.
Es soll ein plurilaterales Abkommen geschaffen werden, welches die Möglichkeiten durch den elektronischen Handel steigert und die Herausforderungen in Industrie- und Entwicklungsländern angeht. Das Abkommen wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugutekommen und den digitalen Wandel in den teilnehmenden WTO-Mitgliedstaaten fördern, indem es
  • grenzüberschreitende elektronische Transaktionen erleichtert,
  • Zölle bei elektronischen Übertragungen abbaut,
  • Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr abbaut und
  • Innovationen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs fördert.
Für die beteiligten Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder geht das Abkommen mit digitaler Inklusion und Wirtschaftswachstum einher.
Das Abkommen formuliert in 38 Artikeln konkrete Regeln und Verpflichtungen für den digitalen Handel:
  • Das Abkommen sieht Initiativen zur Förderung eines reibungslosen elektronischen Geschäftsverkehrs vor in Bezug auf elektronische Signaturen und Rechnungen auf nationaler sowie internationaler Ebene
  • Eine weitere Initiative soll es für Verbraucher und Unternehmen in Entwicklungsländern geben, um ihnen die Teilnahme am digitalen Handel zu erleichtern.
  • Das Abkommen enthält konkrete Bestimmungen, um den internationalen elektronischen Handel günstiger, zuverlässiger und sicherer zu machen. Die Vertragsparteien streben u.a. eine verstärkte Zusammenarbeit an, um Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
  • Bestimmungen zur Stärkung des Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen in den elektronischen Handel durch z.B. besseren Online-Verbraucherschutz.
  • Das Abkommen verbietet Zölle auf elektronische Übertragungen zwischen den Vertragsparteien (z.B. Software, E-Mails, digitale Musik, Filme und Videospiele).
Sobald das Abkommen in das WTO-Regelwerk aufgenommen ist, wird es die Grundlage für den weltweiten elektronischen Handel bilden. Dazu ist die Zustimmung aller WTO-Mitglieder erforderlich, die EU und die anderen Parteien, die an der auf einer gemeinsamen Erklärung beruhenden Initiative beteiligt sind, werden die notwendigen Schritte ergreifen.
Quelle: Europäische Kommission, WTO