Entwaldungsfreie Lieferkette
Neue FAQ der EU-Kommission zur EUDR
Im Oktober 2024 hat die EU-Kommission neben einer neuen Version der FAQ auch einen ersten Leitfaden zur Anwendung der Verordnung veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat für beide Dokumente informelle Übersetzungen erstellt, die nun abrufbar sind.
Wir laden Sie zu unserem virtuellen LunchBriefing International: EUDR kompakt - rechtlicher Rahmen und Umsetzung am 28. November 2024 von 12.00 - 13.00 Uhr ein: Weitere Informationen und Anmeldung
Die FAQ der EU-Kommission zur EUDR greifen die Themen Rückverfolgbarkeit, Geltungsbereich, Gegenstand der Verpflichtungen, Definitionen, Sorgfaltspflicht, Benchmarking und Partnerschaften, Unterstützung der Umsetzung (u.a. EU-Informationssystem), Zeitplan, weitere Fragen sowie Sanktionen auf.
Der Leitfaden der EU-Kommission zur EUDR enthält nähere Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Verordnung. Zudem bietet er Beispielszenarien für unterschiedliche Branchen und Produkte.
Weitere Informationen zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten in der Europäischen Union (EUDR) haben wir für Sie im Artikel “Die EU-Entwaldungsverordnung” zusammengefasst.