Antidumping & Antisubvention
Ausgleichszölle für E-Autos aus China
Im Oktober 2023 leitete die Europäische Kommission ein Antisubventionsverfahren ein und hatte im Juli 2024 vorläufige Ausgleichszölle gegen E-Autos des TARIC-Codes 8703801010 eingeführt. Seit 30. Oktober 2024 gelten die Ausgleichzölle nun fix. Details finden sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754. Eine ausreichend große Mehrheit der EU-Staaten hatte im Vorfeld für die Strafzölle gestimmt. Deutschland votierte aus Sorge vor einem neuen großen Handelskonflikt und möglichen Vergeltungsmaßnahmen gegen deutsche Hersteller erfolglos dagegen. Aus Sicht der Kommission sind die Ausgleichszölle notwendig, um langfristig die Zukunft der Autoindustrie in der EU zu sichern.
Betroffen sind neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge des TARIC-Codes 8703801010, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen einschließlich des Fahrers bestimmt sind, die (unabhängig von der Anzahl der in Bewegung gesetzten Räder) ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden, einschließlich solcher mit einem auf einem Verbrennungsmotor basierenden Reichweitenvergrößerer/"Range Extender“ (Hilfsstromaggregat). Ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen L sowie Krafträder.
Die Ausgleichszölle sind herstellerabhängig, gelten zunächst für 5 Jahre und werden zusätzlich zu den regulären Einfuhrzöllen von 10% fällig:
Unternehmen | endgültiger Ausgleichszoll | endgültiger Taric-Zusatzcode |
---|---|---|
BYD Group: | 17,0 % | |
BYD Auto Company Limited | 89HH | |
BYD Auto Industry Company Limited | 89HI | |
Changsha BYD Auto Company Limited | 89HJ | |
Changsha Xingchao Auto Company Limited | 89HK | |
Changzhou BYD Auto Company Limited | 89HL | |
Fuzhou BYD Industrial Company Limited | 89HM | |
Hefei BYD Auto Company Limited | 89HN | |
Jinan BYD Auto Company Limited | 89HO | |
Geely Group: | 18,8 % | |
Asia Euro Automobile Manufacture (Taizhou) Company Limited | 89HP | |
Chongqing Lifan Passenger Vehicle Co., Ltd. | 89HQ | |
Fengsheng Automobile (Jiangsu) Co., Ltd. | 89HR | |
Shanxi New Energy Automobile Industry Co., Ltd. | 89HS | |
Zhejiang Geely Automobile Company Limited | 89HT | |
Zhejiang Haoqing Automobile Manufacturing Company Limited | 89HU | |
Zhongjia Automobile Manufacturing (Chengdu) Co., Ltd. | 89HV | |
SAIC Group: | 35,3 % | |
SAIC MAXUS Automotive Company Limited | 89HW | |
SAIC Motor Corporation Limited | 89HX | |
Nanjing Automobile (Group) Corporation | 89HY | |
SAIC Volkswagen Automotive Co., Ltd. | 89HZ | |
SAIC GM Wuling Automobile Co., Ltd. | 89IA | |
SAIC General Motors Co., Ltd | 89IB | |
Tesla (Shanghai) Co., Ltd
(Auf begründeten Antrag auf individuelle Ermittlung)
|
7,8 % | 89BZ |
Andere mitarbeitende Unternehmen (gem. Anhang) | 20,7 % | |
Alle übrigen Unternehmen | 35,3 % | 8999 |
→ vgl. Seite 216 ff der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754
Die endgültigen Zölle werden ab Inkrafttreten erhoben.
Die vorläufigen Zölle, die am 4. Juli 2024 auf die Einfuhren von BEV aus China eingeführt wurden und als Sicherheitsleistung hinterlegt wurden, werden nicht erhoben.
Die vorläufigen Zölle, die am 4. Juli 2024 auf die Einfuhren von BEV aus China eingeführt wurden und als Sicherheitsleistung hinterlegt wurden, werden nicht erhoben.
Für die Zollwertermittlung ausschlaggebend ist der Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt. Die Vorlage einer gültigen Handelsrechnung gem. den Vorgaben in Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung ist Voraussetzung. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
"Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] neuen Elektrofahrzeuge von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz von 35,3% Anwendung.
Das chinesische Handelsministerium erklärte, man wolle die Zusatzzölle nicht akzeptieren und mit der EU eine Lösung finden, um die Eskalation der Handelskonflikte zu vermeiden. Man klage aber parallel bei der Welthandelsorganisation gegen die Zölle. China hat zudem bereits Vergeltungsmaßnahmen angekündigt, etwa Strafzölle auf Branntwein aus der EU.
Die US-Regierung hat mit Wirkung zum 27. September 2024 die Importzölle für E-Autos mit Ursprung in China pauschal auf 100% vervierfacht (vorher: 25%).
Die US-Regierung hat mit Wirkung zum 27. September 2024 die Importzölle für E-Autos mit Ursprung in China pauschal auf 100% vervierfacht (vorher: 25%).
Weitere Infos finden Sie in den Pressemitteilungen der EU-Kommission: