Österreich
Neu ab 2025: Einwegpfand für Getränkeverpackungen
Ab 1. Januar 2025 werden alle PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter in Österreich bepfandet.
Alle Produzenten und Importeure von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich und ihre Produkte vorab über EWP Recycling Pfand Österreich GmbH registrieren, damit es von Rücknahmeautomaten und manuellen Rücknehmern in Zukunft erkannt wird. Ein Verkauf von nicht registrierten Produkten ist ab 2025 in Österreich untersagt.
Ausländische Unternehmen (Unternehmen mit Sitz im Ausland, insbesondere ausländische Fernabsatzhändler, die private österreichische Letztverbraucher direkt beliefern) müssen einen inländischen Bevollmächtigten bestellen, um am österreichischen Pfandsystem teilnehmen zu können. Der Bevollmächtigte erfüllt die Verpflichtungen der ausländischen Unternehmen in deren Namen.
Auf den zu bepfandenden Verpackungen muss das Pfandlogo platziert werden, damit für Konsumenten eindeutig erkennbar ist, dass das Produkt am Pfandkreislauf teilnimmt.
Weitere Informationen erhalten betroffene Unternehmen bei der Abteilung Umweltreporting & Compliance der AHK Österreich.