Russland Embargo

Neue Sanktionen bzgl. Menschenrechtsverletzungen und Repression

Der Europäische Rat hat am 27. Mai 2024 mit der VERORDNUNG (EU) 2024/1485 eine neue Sanktionsregelung eingeführt, die auf jene abzielt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland verantwortlich sind.
Beteiligte Personen und Organisationen, die in Russland Menschenrechtsverletzungen begehen, finanziell, technisch oder materiell unterstützen, oder die mit diesen Personen und Organisationen anderweitig Umgang pflegen oder in Verbindung stehen, sollen benannt und zur Rechenschaft gezogen werden. Auf der Liste stehen aktuell zwanzig Namen:
  • der Strafvollzugsdienst der Russischen Föderation FSIN
  • mehrere Richter, Staatsanwälte und Angehörige der Justiz, die an der Inhaftierung und dem Tod von Alexej Nawalny sowie der Verurteilung aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen von Menschenrechtsverteidiger Oleg Orlow und der Künstlerin Alexandra Skotschilenko maßgeblich beteiligt waren
Zudem werden mit der neuen Sanktionsregelung Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung, Technologie oder Software, die in erster Linie für die Informationssicherheit und die Überwachung oder das Abhören des Telekommunikationsverkehrs bestimmt sind, implementiert. Eine Liste dieser Güter und Technologien ist in der Verordnung (Anhang l + ll) enthalten. Waren und Technologien, die nicht aufgeführt sind, aber zur Verwendung im Zusammenhang mit interner Repression in Russland bestimmt sind, fallen ebenfalls unter das Lieferverbot. 
Weitere Infos können Sie der Pressemitteilung des Rats sowie Pressemitteilung der Kommission entnehmen.
Auschlaggebend ist wie immer der englische Originaltext der VO