Nordeuropa
Änderung der Umsatzsteuer in Finnland
Für alle Leistungen, die bislang mit dem Standard-Umsatzsteuersatz von 24% belegt waren, gilt ab dem 1. September 2024 der neue Steuersatz von 25,5%.
Dies folgt aus einer Änderung der §§ 84 und 85b des finnischen Umsatzsteuergesetzes, die das Parlament am 28. Juni 2024 beschlossen hat. Vorangegangen war eine entsprechende Gesetzesinitiative der finnischen Regierung.
Betreffend die Umstellung vom alten auf den neuen Satz finden folgende Regelungen Anwendung: Bei Kaufverträgen bestimmt das Lieferdatum den Umsatzsteuersatz. Bei Lieferungen bis 31. August gilt der alte Satz von 24%, selbst wenn die Bezahlung nach dem 31. August erfolgt. Das gilt auch bei Ratenzahlungen. Bei Vorauszahlungen gilt allerdings der Umsatzsteuersatz des Zeitpunktes der Zahlung.
Bei Dienstleistungen entscheidet im Zweifel die Vollendung der Leistung über den anwendbaren Umsatzsteuersatz. Bei wiederkehrenden Leistungen über einen längeren Zeitraum, zum Beispiel bei Mietverträgen, entscheidet der Abrechnungszeitraum. Bei monatlicher Abrechnung würde somit für den Abrechnungszeitraum September 2024 erstmalig der erhöhte Satz gelten.
Weitere Informationen zur Änderung der finnischen Umsatzsteuer finden Sie auf der Website von GTAI. Fragen zur Änderung und deren Umsetzung beantwortet die AHK Finnland.
Quelle: GTAI