Angleichung an EU-Standards

Ukraine: Gesetzesentwürfe zu Konformitätsbewertungen und EU-Zollrecht

Die ukrainische Regierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Regelungen im Bereich Konformitätsbewertung und technischer Regulierung an die EU-Standards anpasst. Außerdem wurde auch ein neuer Gesetzesentwurf verabschiedet, der sich der vollständigen Anwendung des EU-Zollrechts annähert.

Konformitätsbewertung und technische Regulierung

Die wichtigsten Änderungen die damit einhergehen sollen:
  • Gegenseitige Anerkennung der in der Ukraine und in der EU durchgeführten Akkreditierungen
  • Verbesserung der Mechanismen für die Konformität von Produkten mit einem Maßstab der europäischen Normen
  • Erhöhung der Verantwortung des Unternehmens für die Richtigkeit der Informationen über ihre Produkte
  • Interaktion der ukrainischen Behörden zusammen mit den EU-Behörden.
Der Gesetzesentwurf basiert auf dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine und ist ein wichtiger Schritt in Vorbereitung auf die Unterzeichnung des geplanten Abkommens über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA). Damit soll der Weg für den freien Warenverkehr geebnet und der Eintritt ukrainischer Waren in den EU-Markt erheblich vereinfacht werden.
Eine endgültige Timeline wurde bisher nicht veröffentlicht.

Anwendung des EU-Zollrechts

Mit dem Gesetzentwurf Nr. 10411 der Regierung "Über die Änderung des Zollkodex der Ukraine zur Umsetzung einiger Bestimmungen des Zollkodex der Europäischen Union" soll Unternehmen ein sanfter Übergang von alten zu neuen Regelungen ermöglicht werden. Das neue Gesetz beinhaltet laut ukrainischem Zolldienst umfangreiche und erhebliche Änderungen, mit dem Ziel der Angleichung an das europäische Zollrecht. Die nächste große Änderung der Zollgesetzgebung der Ukraine wird die die Verabschiedung eines neuen Zollkodex sein wird, der vollständig auf dem EU-Zollkodex basieren soll.
Die wichtigsten Änderungen die damit einhergehen sollen:
  • Die Einführung des Konzepts der Zollvertretung mit einer Unterteilung in direkte und indirekte Vertretung zur Abgrenzung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Vertreter und Unternehmen;
  • Eine schrittweise Umstellung der Unternehmen mit Außenwirtschaftstätigkeit auf ein neues Genehmigungssystem für einheitliche zollrechtliche Bewilligungen für Zollvertreter, Inhaber von Zolllagern und Zwischenlagern;
  • Die Einführung des europäischen Modells von Zolllager-Arten und die Erweiterung eines dementsprechenden Dienstleistungsangebots;
  • Eine Erweiterung von Möglichkeiten für AEO's (zugelassene Wirtschaftsbeteiligte), um ihre Finanzlage zu prüfen;
  • Die Einführung des europäischen Konzepts für die Anwendung der Zollregelungen;
  • Eine Anpassung von zollrechtlichen Bestimmungen über die Lieferung, die Gestellung, die Lagerung und Überwachung von Waren
  • Die Aufhebung einiger Genehmigungspflichten, z.B. für den Warenverkehr zwischen Zolllager und Empfänger
  • Die Weiterentwicklung von Nachzollkontrollen und generellen Zollprüfungsmaßnahmen
  • Die Förderung des Schutzes über geistiges Eigentum bei Überschreiten ukrainischer Grenzen.
  • Bekämpfung der Korruption in den Zollbehörden
  • Informationsaustausch mit anderen Behörden
Geplant ist das Inkrafttreten für Februar 2025.
Quelle: GTAI