Mitarbeiterentsendung
Digitales Meldeportal soll Aufwand für Betriebe verringern
Die EU-Kommission will ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einrichten, die Dienstleistungen im Ausland erbringen und Mitarbeitende vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden.
Das neue Meldeportal soll den Verwaltungsaufwand für entsendende Unternehmen reduzieren, bürokratische Hindernisse abbauen und die Transparenz sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Entsendungen verbessern. Die Kommission geht davon aus, dass sich der für Meldungen benötigte Zeitaufwand dadurch um 73 % reduzieren lässt. Es wird keine Pflicht zur Nutzung des Portals bestehen; die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten können das Instrument auf freiwilliger Basis anwenden.
Die EU-Kommission hatte letzte Woche mitgeteilt, dass sie einen Verordnungsentwurf zur Änderung der sog. IMI-Verordnung über das Binnenmarkt-Informationssystem an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament übermitteln wird, um den europarechtlichen Rahmen für ein EU-weit einheitliches entsenderechtliches Registrierungsportal zu schaffen. Konkret hat die EU-Kommission eine Initiative zur Erarbeitung eines europäischen digitalen Registrierungsportals und eines einheitlichen entsenderechtlichen Registrierungsformats – der sog. eDeclaration – gestartet.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.