6. EU-Sanktionspaket gegen Russland und Belarus
Am 3. Juni 2022 wurde das 6. Sanktionspaket der EU gegen Russland und Belarus im EU-Amtsblatt L 153 veröffentlicht. Verboten wird insbesondere die Einfuhr von russischem Rohöl über den Seeweg. Darüber hinaus sieht das Paket Sanktionen in weiteren Bereichen sowohl gegen Russland als auch gegen Belarus vor.
Die zusätzlichen Sanktionsbestimmungen umfassen u.a. (Auszug):
Belarus:
- Finanzsanktionen: Listung weiterer 12 Personen und 8 Einrichtungen (EU (DVO) 2022/876 zur Änderung VO 765/2006)
- SWIFT-Ausschluss „Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau (Belinvestbank) (EU (VO) 2022/877 zur Änderung VO 765/2006 gegen Belarus)
Russland:
- Finanzsanktionen: Listung weiterer 65 Personen und 18 Einrichtungen (EU (DVO) 2022/878 zur Änderung VO 269/2014)
- Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen. Für Rohöl, das über Pipelines geliefert wird, gelten Ausnahmen. (EU (VO) 2022/879 zur Änderung VO 833/2014)
- Verbot von Versicherungen für Tankschiffe mit russischem Öl.
- Exportverbot für weitere High-Tech-Produkte, die der Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors dienen könnten (z.B. Chemikalien)
- SWIFT-Ausschluss für drei russische Großbanken ab 14.06.2022: Sberbank, Kreditbank Moskau, Russische Agrarbank
- Verbot des Sendebetriebs für drei russische Rundfunkanstalten
- Verbot der Erbringung von Buchführungs- und Beratungsdienstleistungen für russische Unternehmen (Ausnahmen für russische Töchter westlicher Unternehmen)
- Durchsetzung der Finanzsanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten (EU (VO) 2022/880 zur Änderung VO 269/2014)