CBAM - FAQ

Der CBAM ist ein Klimaschutzinstrument, das Importe mit einem CO2-Preis belegt. CBAM soll zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen und gleichzeitig verhindern, dass Unternehmen in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards abwandern. Der CBAM gilt für die Warengruppen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Die Einführung erfolgt schrittweise: Am 1. Oktober 2023 hat die Übergangsphase begonnen. Damit müssen Unternehmen erste Berichtspflichten erfüllen. Ab 2026 tritt der CBAM endgültig in Kraft. Germany Trade & Invest (GTAI) hat eine Übersicht mit Antworten auf die häufigsten Fragen erstellt.
Quelle: GTAI