Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: September 2020
Die IHK Osnabrück - Emsland – Grafschaft Bentheim ist bemüht, ihre Website “https://www.ihk.de/osnabrueck” mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) so umfassend wie möglich vereinbar zu machen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Der Webauftritt der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland – Grafschaft Bentheim wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Für unsere Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung sind wir Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Sehr häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese Unterlagen jedoch den Anforderungen der Barrierefreiheit, und in den meisten Fällen können sie durch uns auch nicht nachbearbeitet werden. Da es uns wichtig ist, aktuelle Informationen auch so zeitnah wie möglich weiterzugeben, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind. Wir sind bemüht, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken bzw. diese direkt zur Verfügung zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung. Eine Prüfung/Zertifizierung zum tatsächlichen Grad der Barrierefreiheit ist in Planung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie der IHK Osnabrück - Emsland – Grafschaft Bentheim Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter Tel. 0511/120-4010 oder per E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de