13. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft getreten
Das von der EU beschlossene 13. Sanktionspaket gegen Russland ist seit dem 24. Februar 2024 in Kraft. Die Sanktionen wurden im Amtsblatt der Europäischen Union am 23.02.2024 veröffentlicht. Sie beinhalteten weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2000 Unternehmen und Personen.
Entgegen vorheriger Berichte sind mit dem 13. Sanktionspaket auch (wenige) neue güterbezogene Beschränkungen, die den Anhang VII Teil B und den Anhang XXIII betreffen, verbunden. Zusätzlich wurden neue Ausfuhr-, Verkaufs-, Liefer- und Verbringungsverbote für bestimmte Komponenten eingeführt. Dazu wurden Sanktionen in bestimmten Sektoren verhängt.
Hinsichtlich der Einfuhrverbote für Eisen und Stahl wurde das Vereinigte Königreich in die Liste der Partnerländer aufgenommen, für die in bestimmten Fällen keine Ursprungsnachweise erforderlich sind.
Weitere Informationen finden Sie unter:
13. Sanktionspaket gegen Russland (bundesregierung.de)
VO (EU) 2024/745 zur Änderung der VO (EU) 833/2014
Durchführungsverordnung (EU) 2024/753 zur Durchführung der VO (EU) 269/2014
Europäische Kommission begrüßt 13. EU-Sanktionspaket gegen Russland
VO (EU) 2024/745 zur Änderung der VO (EU) 833/2014
Durchführungsverordnung (EU) 2024/753 zur Durchführung der VO (EU) 269/2014
Europäische Kommission begrüßt 13. EU-Sanktionspaket gegen Russland
Quelle: DIHK