EU-AKP Partnerschaftsabkommen wird vorläufig angewandt

Die EU und die AKP-Staaten haben das neue Partnerschaftsabkommen zwischen der europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits am 15. November 2023 unterzeichnet. Seit dem 1. Januar 2024 wird es vorläufig angewandt. Die vorläufige Anwendung gilt, bis das für das Inkrafttreten erforderliche Verfahren abgeschlossen ist. Am 28. Dezember 2023 veröffentlichte die EU den Text des Partnerschaftsabkommens in deutscher Fassung im EU-Amtsblatt.
Quelle: GTAI