Inbetriebnahme des Proof of Union Status IT-Systems
Zum 1. März 2024 wird das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) eingeführt, dass die bisherigen EU-weiten T2L- bzw. T2LF-Dokumente in Papierform ersetzt. Diese Dokumente dienten bisher dem Nachweis des Unionscharakters von Waren innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union, insbesondere im Seeverkehr. Ab dem genannten Datum ist die Ausstellung dieser Dokumente ausschließlich in elektronischer Form möglich. Die Nachweismöglichkeit des Unionsstatus mit Handelsdokumenten in Form von Beförderungspapieren oder Rechnungen bleibt für Waren bis zum 15. August 2025 weiterhin unverändert bestehen. Ab dem 16. August 2025 werden Nachweise mit Handelsdokumenten für Waren ab 15.000 € über das PoUS-System digital erfasst. Nachweise mit Handelsdokumenten für Waren, mit oder ohne Bewilligungsverfahren, unter 15.000 € sind auch nach dem 16. August 2025 in Papierform unverändert möglich.
Derzeit ist die Schaltfläche für PoUS im EU-Trader-Portal noch nicht aktiviert. Nach dem aktuellen Informationsstand müssen die Prozesse manuell erfasst oder durch einen XML-Upload übermittelt werden. Es besteht bisher keine Möglichkeit einer Schnittstellennutzung. Der deutsche Zoll weist darauf hin, dass der Nachweis des Unionsstatus mithilfe von T2L- oder T2LF-Daten auch nachträglich erfolgen kann. Statusnachweise T2L oder T2LF, die nachträglich ausgestellt wurden, werden im PoUS-System eindeutig mit dem Vermerk "Nachträglich ausgestellt" in roter Schrift gekennzeichnet. Bei konkreten Schwierigkeiten empfehlen wir Unternehmen sich direkt an das zuständige HZA zu wenden.
In der angehängten Broschüre finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Proof of Union Status. Hier finden Sie ebenfalls weitergehende Informationen des deutschen Zolls
Quelle: DIHK