Türkei: Für A.TR wieder Unterschrift erforderlich

Das türkische Handelsministerium hat zuständige Stellen in der Türkei informiert, dass die EU ab dem 1. Mai 2024 keine A.TR mehr akzeptiert, die nicht handschriftlich unterzeichnet wurden. Die aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführte Sondermaßnahme wurde aufgehoben.
Auch die deutsche Zollverwaltung hatte bereits über die Aufhebung der Sondermaßnahme bei der Vorlage von Präferenznachweisen zum 1. Mai informiert. Ausnahmen gibt es nur noch für elektronisch ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED aus bestimmten Ländern, die im Warenverkehr in der Pan-Europa-Mittelmeerzone ausgestellt werden.
Quelle: DIHK