Die wichtigsten EU-Freihandelsabkommen im Überblick
Das Abkommen mit der Schweiz vom 1. Januar 1973 ist das erste Abkommen, das die Europäische Union (EU) als Staatenverbund geschlossen hat. Dabei blieb es jedoch nicht: Die EU erkannte die zahlreichen Vorteile der bilateralen Handelsabkommen und verhandelte Schritt für Schritt weitere Abkommen. Heute kann die EU auf Handelsabkommen mit 78 Ländern zurückblicken. Die meisten Abkommen sind vollständig, einige jedoch erst vorläufig in Kraft.
Moderne Freihandelsabkommen sind im Trend
Im Vergleich zum Handelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz decken die Abkommen der letzten 15 Jahre weitaus mehr Themen ab. Sie sind individueller auf den jeweiligen Handelspartner zugeschnitten und fördern Freihandel flächendeckender.
Der Kern der Freihandelsabkommen besteht noch immer in der Liberalisierung des Warenhandels. Abkommen der neuen Generation (auch WTO plus-Abkommen genannt) setzen sich jedoch nicht nur mit dem Abbau tarifärer und nichttarifärer Hemmnisse auseinander. Sie enthalten auch Regelungen zum Investitionsschutz, Urheberrecht, zur Integration von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) auf dem Markt oder zur Harmonisierung von Standards. Freihandelsabkommen bieten demnach zahlreiche Chancen auf verschiedenen Ebenen.
Moderne Abkommen sollen die Nutzung der Freihandelsabkommen erleichtern
Freihandelsabkommen sind mittlerweile ein gern genutztes Mittel vieler Staaten, um die stockende Handelsliberalisierung auf multilateraler Ebene (WTO) zu umgehen und individuellere Abkommen zu schließen, die über den WTO-Rahmen hinausgehen.
Unternehmen greifen gerne auf Freihandelsabkommen zurück, um beispielsweise von den Präferenzen zu profitieren. Dennoch liegt die Nutzungsrate weiterhin hinter ihren Möglichkeiten. Der Bericht der Kommission über die Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen der EU zeigt, dass im Jahr 2021 lediglich 44 Prozent des EU-Handels im Rahmen von Handelsabkommen abgewickelt wurden. Die Gründe, weshalb Freihandelsabkommen wenig oder sogar gar nicht genutzt werden, sind vielfältig: Hohe Kosten durch Bürokratie, geringe Gewinnmargen, unterschiedliche Vorschriften und Vorgehensweisen in den einzelnen Abkommen, fehlende Kenntnisse sowie hohe Haftungsrisiken bei Fehlern in der Ursprungsbestimmung.
Die EU reagiert darauf und nutzt seit 2007 vermehrt bilaterale Freihandelsabkommen der neuen Generation. Solche Abkommen regeln nämlich nicht nur Themen außerhalb des Warenverkehrs, sondern sollen unter anderem die Ursprungsregeln vereinfachen sowie bessere und produktspezifischere Informationen enthalten. Ziel ist außerdem eine bessere Informationspolitik durch die zuständigen Stellen. So sollen potenzielle Probleme bei der Umsetzung rechtzeitig erkannt und Lösungen erarbeitet werden.
Weitere Informationen zu den EU-Freihandelsabkommen finden Sie hier.
Quelle: GTAI