Russland: EU beschließt umfangreiches 14. Sanktionspaket
Am 24. Juni hat die EU ein 14. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, das weitere umfassende wirtschaftliche und individuelle restriktive Maßnahmen enthält. Diese Maßnahmen sollen Russlands Wirtschaft weiter schwächen und die Umgehung der Sanktionen erschweren.
Eine geplante Erweiterung der No-Russia-Clause gemäß Artikel 12g der Verordnung, die alle Exporteure verpflichtet, beim Verkauf, Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr bestimmter Güter oder Technologien in ein Drittland die Wiederausfuhr nach Russland sowie die Nutzung in Russland vertraglich zu untersagen, wurde zunächst nicht auf ausländische Tochterunternehmen von EU-Unternehmen ausgeweitet. Allerdings sollen künftig EU-Muttergesellschaften nach besten Kräften sicherstellen, dass ihre Tochtergesellschaften in Drittländern nicht an Aktivitäten beteiligt sind, die den Zielen der Sanktionen zuwiderlaufen.
Zusätzlich wurde eine Ausnahme von der No-Russia-Clause für öffentliche Aufträge mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen eingeführt. Island und Liechtenstein wurden neu als Partnerländer anerkannt, die fortan neben den USA, Japan, dem Vereinigten Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und der Schweiz von der No-Russia-Clause ausgenommen sind.
Letztlich wird die EU-Kommission die Effektivität der bestehenden Verpflichtung nach Artikel 12g und deren Einfluss auf die Verhinderung von Umgehungen bewerten, indem sie unter anderem Handelsdaten und Ausfuhrstatistiken sowie Muster der Umgehung genau analysiert.
Zudem hat die EU-Kommission ein Verbot der Erbringung von Umladediensten für russisches LNG beschlossen. Dieses Verbot betrifft jedoch nicht die Einfuhren in die EU. Gleichzeitig wurde ein Verbot neuer Investitionen sowie die Bereitstellung von Waren, Technologien und Dienstleistungen für die Fertigstellung laufender LNG-Projekte festgelegt.
Außerdem hat die EU erstmals Sanktionen gegen das russische Bezahlsystem SPFS verhängt. Der Finanznachrichtendienst SPFS wurde von der russischen Zentralbank entwickelt, um die Auswirkungen der restriktiven Maßnahmen zu neutralisieren. EU-Unternehmen, die außerhalb Russlands tätig sind, wird der Anschluss an das SPFS oder gleichwertige spezialisierte Finanznachrichtendienste nun untersagt.
Weitere Aspekte des Pakets umfassen die Erweiterung von Exportverboten (u.a. für Chemikalien, einschließlich Manganerze und Verbindungen seltener Erden, Kunststoffe, Bildschirme und elektrische Geräte), ein Importverbot für Helium sowie die Erweiterung der Liste von sanktionierten Personen und Organisationen.
Ein FAQ der EU-Kommission zum 14. Sanktionspaket finden Sie hier.
Eine konsolidierte Fassung der EU-Verordnung 833/2014 finden Sie hier.
Quelle: DIHK