BMWK und BAFA beschleunigen Verfahren zur Exportkontrolle
Gute Nachrichten für Lieferanten von Dual-Use- und Rüstungsgütern: Die Genehmigungsverfahren bei der Exportkontrolle sollen bei Lieferungen an ausgewählte EU- und Nato-Staaten sowie enge Partnerländer kurzfristig deutlich rascher und unkomplizierter ablaufen.
Das Dilemma: In der aktuellen Sicherheitslage und unter dem derzeitigen Sanktionsregime sind einerseits vertiefte Prüfungen bei der Ausfuhr kritischer Güter angezeigt, andererseits sind Exporteure dringend auf schnellere Genehmigungsverfahren angewiesen.
Die Wirtschaft, unter anderem auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer, macht sich schon seit geraumer Zeit dafür stark, die Prozesse deutlich zu vereinfachen und die zuletzt überlangen Bearbeitungszeiten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu verkürzen. Das fand nun Gehör: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat angekündigt, über das BAFA Maßnahmen einzuführen, um Bündnis- und Wertepartner schneller und unkomplizierter mit Dual-Use- und Rüstungsgütern beliefern zu können. Für solche Ausfuhren sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, indem stärker gebündelte Allgemeinverfügungen („Allgemeine Genehmigungen“, AGG) bislang vom BAFA getroffene Einzelfallentscheidungen ablösen.
Um bei sonstigen Drittländern zielgenaue Kontrollen zu gewährleisten, sind für diese weiterhin vorrangig Einzelfallprüfungen vorgesehen.
Die neuen, beziehungsweise angepassten AGG wurden auf der Webseite des BAFA veröffentlicht, zum 1. September treten sie in Kraft. Details können Sie auch auf der Website des BMWK nachlesen.
Quelle: DIHK