Ukraine: Verbesserte Deckungsmöglichkeiten bei den Exportkreditgarantien

Deutschland erweitert seine bereits heute sehr weitreichende Deckungspolitik für die Ukraine um ein spezielles Deckungsinstrument zur Absicherung kurzlaufender Geschäfte: die Ukraine-Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (Ukraine-APG).
Im Einzelfall können Exporteure, die regelmäßig Waren an verschiedene ukrainische Abnehmer liefern, kurzlaufende Geschäfte unter der neuen Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) gegen Forderungsausfälle absichern. Das Angebot richtet sich an Exporteure, die aktuell keinen APG-Vertrag haben. 
Üblicherweise werden mehrere Länder in eine APG einbezogen, um das Risiko zu streuen. Mit dem neuen Angebot ermöglicht der Bund Exporteuren im Einzelfall die bewährte Absicherung unter der APG zu nutzen, um den Handel zwischen Deutschland und der Ukraine zu forcieren. Dies ist umso wichtiger, da private Kreditversicherer weiterhin keine Ukraine-Risiken absichern.
Mit dem neuen Angebot unterstreicht Deutschland seine uneingeschränkte Solidarität mit der Ukraine und setzt seine offene Deckungspolitik gegenüber dem Land fort. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, die nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine die Absicherung von Geschäften weiter ermöglicht haben. Allein im vergangenen Jahr sicherte der Bund Lieferungen und Leistungen in die Ukraine in Höhe von 171 Mio. Euro mit Exportkreditgarantien ab. Per 30. April 2024 betrug das Deckungsvolumen bereits 119 Mio. Euro.
Quelle: EKG Report, Euler Hermes AG