Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Verfahren zur Exportkontrolle

Wie in der gemeinsamen Pressemitteilung vom 25. Juli 2023 von BMWK und BAFA angekündigt, wurden weitere Maßnahmen zur Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle eingeführt.
Zu diesen Maßnahmen zählen vor allem eine grundlegende Überarbeitung der bereits bestehenden nationalen Allgemeinen Genehmigungen sowie die Bekanntgabe fünf neuer Allgemeiner Genehmigungen. Diese Änderungen sowie die fünf neuen Allgemeinen Genehmigungen traten am 1. September 2023 in Kraft.
Um die Vorteile der Allgemeinen Genehmigungen im Interesse aller Beteiligten möglichst weitgehend nutzen zu können, werden die Wirtschaftsbeteiligten gebeten, bei bereits gestellten Genehmigungsanträgen zu prüfen, ob diese nunmehr von den Allgemeinen Genehmigungen begünstigt sind und die entsprechenden Einzelanträge unter Verweis auf die jeweils anwendbare Allgemeine Genehmigung zu stornieren.
Ausführliche Informationen zur Nutzung der Allgemeine Genehmigungen, der Besonderheiten der Allgemeinen Genehmigungen im Dual-Use- und Rüstungsbereich sowie zum diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren finden Sie im neuen Merkblatt Allgemeine Genehmigungen und diesbezügliches Registrier- und Meldeverfahren.
Neben der Erweiterung bestehender Allgemeiner Genehmigungen und der Bekanntgabe neuer Allgemeiner Genehmigungen werden mit Wirkung zum 1. September 2023 folgende weitere Maßnahmen umgesetzt:
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Nullbescheiden auf zwei Jahre.
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Auskünften zur Güterliste auf zwei Jahre
  • Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen (AV 1) auf zwei Jahre.
Quelle: BAFA