Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 (Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender) wurde mit Wirkung zum 25. Oktober 2024 neu bekannt gegeben.
Im Vergleich zur bisherigen Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36 ergibt sich folgende Änderung: In Abschnitt II, Nummer 5.1 und Nummer 5.2 wird der Kreis der zugelassenen Bestimmungsziele um die Türkei erweitert.
Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 gilt weiterhin bis zum 31. März 2025.
Den Volltext der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36 sowie weitere Informationen zur Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen finden Sie unter Aussenwirtschaft / Ausfuhrkontrolle / Antragsarten / Allgemeine Genehmigungen.
Quelle: BAFA