Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED - Angabe des Ursprungslandes
Wie der Deutsche Zoll auf seiner Webseite informiert, soll künftig nach Empfehlung der Europäischen Kommission in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell „Europäische Union“ eingetragen werden. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.
Die unter www.zoll.de veröffentlichten Internetseiten würden entsprechend angepasst.
Quelle: DIHK