ATLAS-Ausfuhr - Anpassung des Ausfuhrbegleit-dokuments (ABD) und des Ausgangsvermerks (AGV)
Das Betriebskontinuitätsverfahren (ehemals Notfallverfahren) wird auch nach dem Ende der EU-weiten Übergangszeit die Verwendung eines papiergestützten Dokuments erlauben.
Bei einem zeitweiligen Ausfall der elektronischen Systeme ist das Betriebskontinuitätsverfahren unter Verwendung eines Betriebskontinuitäts-Ausfuhrbegleitdokuments anzuwenden. Für die Nutzung des Betriebskontinuitätsverfahrens sind einheitliche UZK-konforme Druckausgaben sog. Layouts) vorgesehen. Diese Druckausgaben werden genutzt, um in Deutschland das ABD auch außerhalb eines Ausfalls der elektronischen Systeme weiterhin zur Verfügung stellen zu können.
Das ABD darf auch bei Übermittlung einer elektronischen Ausfuhranmeldung weiterverwendet werden und ist in allen Mitgliedstaaten gültig. Das ABD wird mit der Nachricht "Überlassung einer Ausfuhr" in Form eines PDF-Dokuments an die Teilnehmenden übermittelt. Der AGV wird ebenfalls nach Überwachung des Ausgangs der Ausfuhrsendung an die Teilnehmenden zusammen mit der Nachricht "Mitteilung zur Ausfuhr" als PDF-Dokument übermittelt.