10. EU-Sanktionspaket gegen Russland

Das 10. Sanktionspaket umfasst u.a. folgende Maßnahmen:
  • Ausfuhrverbote für eine Vielzahl von Gütern nach Russland: u.a. weitere Dual-Use-Güter, bestimmte Adanced Tech-Güter, die für Russland von militärischem Nutzen sein können, sowie diverse Güter, die zur Unterstützung der russischen Kriegsführung genutzt werden können (z.B. bestimmte Fahrzeuge, elektrische Generatoren, Kräne, Güter für die Luftfahrtindustrie)
  • Einfuhrverbote für ausgewählte Waren russischen Ursprungs, die Russland erhebliche Einnahmen bringen: Bitumen, Asphalt, Carbon, synthetisches Gummi
  • Aufnahme von ca. 120 weiteren Personen und Organisationen auf die Sanktionsliste, teilweise auch aus anderen Ländern als Russland (z.B. in Iran ansässige Lieferanten von Drohnen)
  • Finanzsanktionen gegen drei weitere russische Banken
  • verschiedene Maßnahmen zur Einschränkung von Geschäftsaktivitäten russischer Personen / Organisationen in der kritischen Infrastruktur in der EU sowie zur besseren Durchsetzung der Sanktionen und der Verhinderung der Umgehung der Sanktionen
Das Sanktionspaket wurde in Form mehrerer Verordnungen im EU-Amtsblatt L059I am 25. Februar 2023 veröffentlicht und ist dadurch in Kraft getreten.
Quellen: EU-Kommission, Bundesregierung