Exportkontrolle: Gebührenordnung tritt in Kraft

Ab dem 01.01.2024 werden für diverse Leistungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bereich Exportkontrolle Gebühren erhoben. Dies regelt eine neue Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Besondere Gebührenverordnung für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung wurde am 15.09.2023 verkündet und ist am 16.09.2023 in Kraft getreten. Sie kann unter diesem Link abgerufen werden.
Durch die Gebührenverordnung werden Gebühren u.a. für Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter (sowohl zivil als auch militärisch verwendbare Güter) im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung erhoben. Bestimmte Leistungen, z.B. Nullbescheide, bleiben gebührenfrei.
Die Gebührenerhebung beginnt ab dem 01.01.2024.
BMWK und BAFA werden für den Bereich der Exportkontrolle die betroffenen Unternehmen zeitnah vor dem Beginn der Erhebung noch detaillierter über die Einzelheiten der Verordnung und das weitere Prozedere informieren.
Quelle: DIHK