Kombinierte Nomenklatur – Neue Version 2025
Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2025 vorgelegt. Sie gilt ab 1. Januar 2025.
Die Änderungen sind in der Durchführungsverordnung durch Symbole gekennzeichnet:
★ kennzeichnet neue Codenummern
■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt
Sie finden die neue Version hier: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522
Rechtsgrundlage ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Anhang I der Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht zeitnah im Zusammenhang mit der Neufassung des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik eine Aufstellung der im neuen Jahr eintretenden Änderungen.
Quelle: GTAI