Maßnahmen für eine effektive und effiziente Exportkontrolle

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird zusammen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kurzfristig weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle treffen.
Das Instrument der Allgemeinen Genehmigung (AGG) wird angepasst und erweitert. Außerdem werden die Entscheidungsbefugnisse des BAFA ergänzt und die Meldepflichten der Exporteure reduziert.
AGGs sind pauschale Ausfuhrgenehmigungen für Güter, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim BAFA einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Sie gelten für den unkritischen, gleichwohl genehmigungspflichtigen Export ausgewählter Güter in ausgewählte Länder. Diese bereits bestehende Möglichkeit wird jetzt für eine Vielzahl weiterer Exportvorgänge nutzbar sein.
Das BAFA hat bereits jetzt erhebliche, genau definierte Entscheidungsbefugnisse in der Exportkontrolle, die es ohne Beteiligung des BMWK für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen ausüben kann. Diese Befugnisse werden jetzt nochmals erweitert, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.
Dieses zweite Maßnahmenpaket ergänzt ähnliche, bereits zum 1. September 2023 in Kraft getretene Verfahrensverbesserungen.
Quelle: BAFA