Ausbildung
Mobiles Ausbilden und Lernen
Im Bestreben, die Qualität der beruflichen Ausbildung zu steigern und zeitgemäße Lernmethoden zu fördern, können Ausbildungsbetrieb und Auszubildende, Mobiles Ausbilden und Lernen als ergänzende Lehr- und Lernmethode einzusetzen. Im § 28 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist nun die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch digital mobil auszubilden, verankert. Dieser neue Freiraum zielt darauf ab, die Präsenzausbildung zu bereichern, indem sie die Potenziale digitaler Lern- und Kommunikationsmittel nutzt.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Ausbildungsinhalte in einem angemessenen Umfang auch im Rahmen mobiler Ausbildung vermittelt werden können. Eine vollständige “mobile Ausbildung” ist dadurch ausgeschlossen. Des Weiteren wird von der IHK empfohlen, eine Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag zu schließen.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mobiles Ausbilden & Lernen anbieten möchten, sprechen Sie bitte Ihre IHK-Ausbildungsberatung an.
Voraussetzungen
- Um die Ausbildungsinhalte zu vermitteln, muss Informationstechnik eingesetzt werden.
- Die Ausbildungsinhalte, die während der mobilen Ausbildung erlernt werden sollen, müssen dafür geeignet sein. Auch die Aufenthaltsorte von Azubi und Ausbildenden während der mobilen Ausbildung müssen geeignet sein.
- Die Ausbildungsinhalte dürfen nicht schlechter vermittelt werden als im Betrieb. Das heißt: Ausbildende oder Ausbildungsbeauftragte müssen zu betriebsüblichen Zeiten jederzeit erreichbar sein, den Lernprozess steuern und auch die Lernfortschritte weiterhin kontrollieren können.
- Zudem erfolgt eine Ergänzung in § 14 BBiG, die die von den Ausbildenden kostenlos zur Verfügung zu stellenden Ausbildungsmittel im Hinblick auf das nun nach § 28 BBiG ermöglichte digitale mobile Ausbilden präzisiert. Hierfür ist zusätzlich die erforderliche Hard- und Software (zum Beispiel Laptop) für die Auszubildenden, die dem Sinn und Zweck dieser Ausbildungsform entsprechen, auch außerhalb der Ausbildungsstätte zur Verfügung zu stellen.
Ziele Mobiles Ausbilden und Lernen
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Förderung digitaler KompetenzenDas Mobile Ausbilden und Lernen soll Auszubildenden die Möglichkeit bieten, ihre digitalen Fähigkeiten zu entwickeln und zu stärken, um den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt gerecht zu werden.
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Bereicherung der AusbildungDurch die Ergänzung der herkömmlichen Präsenzausbildung mit mobilen Lernmethoden sollen Auszubildende in die Lage versetzt werden, flexibel und eigenverantwortlich zu lernen, wodurch ihr Lernerfolg und ihre berufliche Handlungsfähigkeit gesteigert werden.
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Anpassung an moderne LernbedürfnisseMobiles Ausbilden und Lernen trägt zur individuellen Anpassung der Ausbildung bei und ermöglicht es Auszubildenden, in ihrem eigenen Tempo und nach ihren Bedürfnissen zu lernen.
Bedingungen um Ziele zu erreichen
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Individuelles Betreuungskonzept und Anpassung des betrieblichen AusbildungsplansDie Umsetzung des Mobilen Ausbildens und Lernens erfolgt auf Basis eines individuell angepassten Lehr- und Betreuungskonzepts, das dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt ist. Der betriebliche Ausbildungsplan wird in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Betreuungskonzeptes modifiziert und ebenfalls als Anlage zu dieser Zusatzvereinbarung beigefügt.
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Zeitlicher AusschlussDas Mobile Ausbilden und Lernen ist in der Probezeit und im ersten Ausbildungsjahr ausgeschlossen.
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Betriebliche Ausbildungszeit (Präsenz)Es muss gewährleistet sein, dass mehr als die Hälfte der betrieblichen Ausbildungszeit pro Woche in Präsenz im Betrieb stattfindet, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten und die Qualität der Berufsausbildung zu sichern. Beide Vertragsparteien verpflichten sich daher dazu, das Mobile Ausbilden auf maximal einen Tag pro Woche (bei Blockunterricht maximal zwei Tage pro Woche) zu begrenzen.
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Betriebliche SchulungDer Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, vor Beginn des Mobilen Ausbildens entsprechende betriebliche Schulungen zum Erlangen der erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen für das Ausbildungspersonal und die Auszubildenden anzubieten.
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Technische und räumliche AusstattungDer Auszubildende trägt die Verantwortung für die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und die Gewährleistung einer stabilen Internetverbindung, um Mobiles Ausbilden und Lernen erfolgreich umzusetzen. Der Ausbildungsbetrieb ist verantwortlich für die Bereitstellung der erforderlichen Hardware sowie den Zugang zu betriebsinternen Netzwerken und den notwendigen Anwendungsprogrammen.
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ErreichbarkeitenDer Auszubildende und das Ausbildungspersonal sind während der vereinbarten Lernzeiten dazu angehalten, über Telefon oder geeignete Kommunikationsplattformen erreichbar zu sein, um eine effektive Kommunikation und eine reibungslose Interaktion im Rahmen der gemeinsamen Ausbildung sicherzustellen.
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Kein einseitiger RechtsanspruchEs besteht kein einseitiger Rechtsanspruch auf Mobiles Ausbilden und Lernen. Die Teilnahme erfolgt auf Basis der gegenseitigen Vereinbarung.
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WiderrufsrechtDer Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende haben das Recht, Mobiles Ausbilden und Lernen jederzeit zu widerrufen.
Empfehlungen des BiBB
Weitere Informationen zum Mobilen Ausbilden und Lernen finden Sie auf der Seite des BiBB: BiBB-Empfehlung Mobiles Ausbilden
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten aber selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).