Ausbildungsberatung
Ansprechpartner
Wie wird man Ausbildungsbetrieb?
Ablauf
- Beratungstermin vereinbaren: Möchten Sie das erste Mal in einem Ausbildungsberuf ausbilden, nehmen Sie Kontakt zum entsprechenden Ausbildungsberater auf und vereinbaren Sie einen gemeinsamen Beratungstermin.
- Eignungsüberprüfung: Im gemeinsamen Termin bei Ihnen vor Ort, wird die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders geklärt.
- Ausbildungsberechtigung: Sind die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt, dürfen Sie in der entsprechenden Betriebsstätte die Berufsausbildung durchführen.
Wer darf ausbilden?
Betriebliche Eignung
- der Betrieb über alle Einrichtungen verfügt, die für die Berufsausbildung benötigt werden, z. B. geeignet ausgestattete Büroräume bzw. Werkstätten sowie die üblichen sozialen Einrichtungen.
- Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- bzw. Arbeitsverfahren müssen gewährleisten, dass die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nach der Ausbildungsordnung vermittelt werden können.
1-2 Fachkräfte =
|
1 Auszubildender
|
3-5 Fachkräfte =
|
2 Auszubildende
|
6-8 Fachkräfte =
|
3 Auszubildende
|
je drei weitere Fachkräfte =
|
1 weiterer Auszubildender
|
Eignung des Ausbilders
- Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
- wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
- eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erfolgreich abgelegt hat oder
- über einen einschlägigen Hochschulabschluss und einschlägige berufliche Erfahrungen verfügt oder
- die fachliche Eignung widerruflich zuerkannt bekommen hat.
den Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen.
- eine Prüfung nach einer vor Inkrafttreten der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) am 01.08.2009 geltenden Ausbilder-Eingungsverordnung bestanden hat.
- durch eine Meisterprüfung oder eine andere Prüfung der beruflichen Fortbildung nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen hat.
Was ist sonst noch wichtig?
- Berufsbildungsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
Als Ausbilder eintragen lassen
Hilfe bei Streitigkeiten und Konflikten
Aufgaben der Ausbildungsberatung
- Kontakt zu der Arbeitsverwaltung
- Teilnahme und Standbesetzung bei (Bildungs-)Messen
- Kontakt zu den Berufsbildenden Schulen
- Mitwirkung bei den Lernortkooperationen
- Mitwirkung in Arbeitskreisen Schule/Wirtschaft
- Betreuung Ausbilderarbeitskreise
- Vorstellung neuer Berufe
- Umsetzungshilfen bei der Ausbildung neuer Berufe in den Unternehmen
- Beratung über Fördermöglichkeiten
- Beobachtung des betrieblichen Qualifikationsbedarfs.