Ausbildung

Ausbildungsvergütung

Wie wird eine angemessene Ausbildungsvergütung ermittelt?

Die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung regelt das Berufsbildungsgesetz (§ 17 BBiG). Maßgeblich für die Ausbildungsvergütung ist die Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes. Wenn eine allgemein verbindliche Tarifregelung (Tarifvertrag) vorliegt, dürfen im Ausbildungsvertrag keine niedrigeren Vergütungssätze vereinbart sein als im Tarifvertrag.

Tariferhöhungen während der Ausbildung

Tariferhöhungen nach Abschluss des Ausbildungsvertrages sind von den Ausbildungsbetrieben weiterzugeben. Das gilt für alle tarifgebundenen Unternehmen, für alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge und für alle nicht tarifgebundenen Unternehmen, die einem Branchentarif zugeordnet werden können.
Die angemessene Ausbildungsvergütung orientiert sich dabei an den Branchentarifen, zu denen der Ausbildungsbetrieb fachlich zugeordnet werden kann. Nicht tarifgebundenen Unternehmen dürfen die branchenübliche Vergütung um maximal 20 Prozent unterschreiten. (siehe Schaubild zur Vergütung)
Bei Tariferhöhungen nach Abschluss der Ausbildungsverträge gelten die geänderten tariflichen Vergütungssätze und nicht die im Vertrag aufgeführten Beträge.
Die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Ausbildungsbetriebes und ist regelmäßig zu prüfen. Zahlt der Betrieb unzulässigerweise zu wenig Vergütung, so muss er die Differenz nachzahlen.
Nur wenn kein branchenüblicher Tarif besteht, dann ist die Mindestausbildungsvergütung zu zahlen.

Fälligkeit

Die Ausbildungsvergütung muss dem Auszubildenden monatlich gezahlt werden, wobei die Auszahlung spätestens am letzten Arbeitstag des (laufenden) Monats stattfinden muss (§ 18 Abs. 2 BBiG).
Bei der Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat mit 30 Tagen gerechnet. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Berufsausbildungsverhältnis im Laufe eines Kalendermonats beginnt oder endet (§ 18 Abs. 1 BBiG).
Die Gewährung der Vergütung erfolgt grundsätzlich in Form einer Geldleistung. Sie bedeutet eine gewichtige und fühlbare finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt des Auszubildenden, aber auch eine Zuwendung in gewissem Umfang mit Entgeltcharakter für die vom Auszubildenden erbrachte Arbeitsleistung. Die Vergütung muss konkret im Berufsausbildungsvertrag bestimmt werden. Sie darf nicht von bestimmten oder bestimmbaren Ergebnissen (zum Beispiel Umsatz, Prämien) abhängig sein.

Sachbezugswerte

Sachbezugswerte sind für die Ausbildungsvergütung von Bedeutung, wenn der Ausbildende dem Auszubildenden Unterkunft oder Verpflegung während der Ausbildung gewährt. Diese Möglichkeit derartiger Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sieht das Berufsbildungsgesetz (§ 17 Abs. 6 BBiG) ausdrücklich vor

Übersicht der Mindestausbildungsvergütung

Die Vergütungssätze beziehen sich immer auf das Jahr, in dem das Ausbildungsverhältnis beginnt.
Beispiel: Startet der Azubi im Jahr 2023 mit seiner Ausbildung, sind die Vergütungssätze aus der Spalte 2023 (von oben nach unten) zu vereinbaren. Diese gelten dann bis zum Ende der vereinbarten Ausbildungszeit und müssen nicht auf die neuen Vergütungssätze der Folgejahre angepasst werden.
Ausbildungs-
beginn
2022
Ausbildungs-
beginn
2023
Ausbildungs-
beginn
2024
Ausbildungs-
beginn
2025
1. Ausbildungsjahr 585,00 € 620,00 € 649,00 € 682,00 €
2. Ausbildungsjahr 690,30 € 731,60 € 766,00 € 805,00 €
3. Ausbildungsjahr 789,75 € 837,00 € 876,00 € 921,00 €
4. Ausbildungsjahr 819,00 € 868,00 € 909,00 € 955,00€
Wie die Mindestausbildungsvergütung in den Folgejahren anzupassen ist, gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils im November des entsprechenden Vorjahres bekannt.

Durchschnittliche Ausbildungsvergütung in der IHK-Region

Ausbildungsjahr Ø Vergütung
1. Ausbildungsjahr 973,50 €
2. Ausbildungsjahr 1.057,25 €
3. Ausbildungsjahr 1.151,00 €
4. Ausbildungsjahr 1.236,25 €
Stand: August 2024
Eine Zusammenstellung der durchschnittlichen tariflichen Brutto-Ausbildungsvergütungen, geordnet nach Ausbildungsberufen, finden Sie zudem in der Datenbank Ausbildungsvergütungen des BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung).

Übersicht der Branchentarifverträge A-Z