Ausbildung
Tarifverträge
Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einer Arbeitgebervereinigung oder einem einzelnem Arbeitgeber. Der Vertrag regelt die Mindestbedingungen von Arbeitsverhältnisse wie z.B. Höhe und Zusammensetzungen von Gehältern, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeiten, Mehrarbeit, Zuschläge für Überstunden etc.
Auch für Auszubildende kann ein solcher Vertrag unter bestimmten Bedingungen gültig sein. Beim Abschluss eines Ausbildungsvertrages muss der Arbeitgeber prüfen, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet und welche Vergütung er unter Umständen zu zahlen hat.
Wann gilt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag findet Anwendung, wenn die Vertragspartner des Ausbildungsvertrages tarifgebunden sind. Tarifbindung besteht in drei Fällen:
- Der Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft.
- Die Anwendung eines Tarifvertrages wird im individuellen Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart.
- Ein Tarifvertrag wird durch das Arbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge
Ein Traifvertrag kann auch für eine Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden. Wird ein Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung für allgemeinverbindlich erklärt, gilt der Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer dieser Branche. Die Rechtswirkung des tarifvertrages wird somit auch auf Nichttarifgebundene erstreckt.
Abweichungen zum Nachteil des Auszubildenden?
Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers bzw. Auszubildenden durch den Tarifvertrag sind nur möglich, wenn der Tarifvertrag sogenannte Öffnungsklauseln enthält.
Abweichung vom üblichen Lohn, wenn keine Tarifbindung besteht
Beim Abschluss von Ausbildungsverträgen zwischen nicht tarifgebundenen Parteien stellt sich für den Arbeitgeber häufig die Frage, ob von der tariflichen Vergütung nach unten abgewichen werden kann.
Sofern keine Tarifbindung besteht und es sich insbesondere nicht um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handelt, kann die IHK eine Abweichung von bis zu 20 Prozent des üblichen Branchentarifs zulassen, wenn es sich dann immer noch um eine angemessene Vergütung handelt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit nur in den Fällen ohne Tarifbindung besteht.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).