Ausbildung
Elternzeit
Dauer
Oftmals schließt sich eine Elternzeit (bis zu drei Jahren) an den Mutterschutz an. Auszubildende werden im Hinblick auf Elternzeit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt (§ 20 Abs. 1 BEEG) und haben Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes (§ 15 BEEG).
Fristen
Wer Elternzeit beanspruchen will, muss diese rechtzeitig beantragen und sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll (§ 16 BEEG). Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden.
Kündigungsschutz
Kündigungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der Elternzeit.
Auswirkungen auf die Berufsausbildung
Die vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit verlängert sich um die Zeit der in Anspruch genommenen Elternzeit; sie wird nicht angerechnet (§ 20 Abs. 1 BEEG). Während der Elternzeit ruht das Ausbildungsverhältnis.
Hinsichtlich der Fortführung des Ausbildungsverhältnisses gibt es die Möglichkeit, dieses mit reduzierter Arbeitszeit, also in Teilzeit mit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats zu absolvieren. An dem regelmäßigen Besuch der Berufsschule und der praktischen Ausbildung im Betrieb ändert sich nichts (§ 15 Abs. 4 BEEG).
Die Oldenburgische IHK ist rechtzeitig vor Antritt der Elternzeit über die Änderung der Ausbildungszeit durch die Elternzeit zu informieren. Nach Rückkehr aus der Elternzeit, ist ein Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit mit dem Auszubildenden zu vereinbaren und bei der IHK einzureichen.
Berechnungsbeispiele
Elternzeit während der Ausbildung
Ausbildungszeit
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01.08.2018 – 31.07.2021
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Entbindungstermin
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15.11.2019
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Ende der Mutterschutzfrist (acht Wochen)
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10.01.2020
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Elternzeit bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes
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15.11.2020
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Verlängerungszeitraum/Dauer der Verlängerung (die Mutterschutzfrist wird nicht auf das Ausbildungsverhältnis angerechnet) vom 11.01.2020 – 15.11.2020
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10 Monate
4 Tage |
Vertragsverlängerung (01.08.2021 + Dauer der Verlängerung)
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01.08.2021 – 04.06.2022
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Empfehlung: Das Ausbildungsverhältnis sollte in diesem Beispiel vorsorglich bis zum 31.07.2022 verlängert werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Prüfungszeitraum würde unter Berücksichtigung der Daten im Sommer 2022 liegen.
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Elternzeit über die Ausbildungszeit hinaus
Ausbildungszeit
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01.08.2018 – 31.07.2021
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Entbindungstermin
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15.11.2019
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Ende der Mutterschutzfrist (acht Wochen)
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10.01.2020
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Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes
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15.11.2022
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Verlängerungszeitraum/Dauer der Verlängerung (die Mutterschutzfrist wird nicht auf das Ausbildungsverhältnis angerechnet) vom 16.11.2020 – 31.07.2021
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18 Monate
21 Tage |
Vertragsverlängerung (16.11.2022 + Dauer der Verlängerung)
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16.11.2022 – 05.06.2024
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Empfehlung: Das Ausbildungsverhältnis sollte in diesem Beispiel vorsorglich bis zum 31.07.2024 verlängert werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Prüfungszeitraum würde unter Berücksichtigung der Daten im Sommer 2024 liegen.
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* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).