Ausbildung
Anmeldefristen zur Abschlussprüfung (Teil1) und zur
Prüfungstermine
Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung bzw. die Abschlussprüfung Teil 1 durchgeführt.
Hinweis zur Anmeldung zur Zwischenprüfung: Die IHK fordert die Ausbildenden rechtzeitig zur Anmeldung der Auszubildenden für die Teilnahme an der Zwischenprüfung auf.
Hinweis: Eine Zwischenprüfung ist für externe Prüflinge und Umschüler nicht vorgesehen. Auf Antrag des Umschülers kann jedoch eine Zwischenprüfung abgelegt werden.
Anmeldefristen zur Abschlussprüfung (Teil1) und zur
Zwischenprüfung für Umschulende
Prüfungszeitpunkt
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Anmeldeschluss
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Frühjahr
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30. November
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Herbst
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30. April
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Anmeldefristen zur Abschlussprüfung (Teil1) und AP Teil 2
Prüfungszeitpunkt
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Anmeldeschluss
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Berufsfeld
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Sommer |
15. Dezember
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Anmeldeschluss für alle Berufe
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Anfang Februar
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Abgabefrist z. B. Projektanträge, Anträge für betr. Aufträge
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Prüfungszeitpunkt
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Anmeldeschluss
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Berufsfeld
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Winter |
15. Juli
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Anmeldeschluss für alle Berufe
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Anfang September
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Abgabefrist z. B. Projektanträge, Anträge für betr. Aufträge
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Antragsfristen vorzeitige Zulassung Abschlussprüfung
Prüfungszeitpunkt
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Antragszeitraum
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Berufsfeld
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Sommer |
15. Oktober – 15. November
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Antragsfrist für alle Berufe
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Prüfungszeitpunkt
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Anmeldeschluss
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Berufsfeld
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Winter |
15. Mai – 15. Juni
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Antragsfrist für alle Berufe
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Prüfungstermine
Schriftliche Prüfungstermine (ZP/AP)
Hinweis: Auf den Internetseiten der jeweiligen Aufgabenerstellungseinrichtungen erhalten Sie Informationen zu den bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungsterminen sowie zu aktuellen Informationen Ihrer Prüfung. Den genauen Termin der praktischen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ca. 4 Wochen schriftlich vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Organisation Aufgabenerstellung und Prüfungstermine
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Berufsfelder
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Kaufmännische Berufe
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Gewerblich-technische Berufe
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Druck- und Medienberufe
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Mündliche und praktische Abschlussprüfungen
Den jeweiligen Prüfungstermin für diese Prüfungen erfahren die Prüfungsteilnehmer rechtzeitig, ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin, schriftlich.
Prüfung
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Prüfungszeiträume
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Sommerprüfung
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Mai, Juni, Juli
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Winterprüfung
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November, Dezember, Januar
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Hinweis: Auf den Internetseiten der jeweiligen Aufgabenerstellungseinrichtungen (siehe oben) erhalten Prüfungsteilnehmer und Ausbildungsbetriebe aktuelle Informationen zur jeweiligen Prüfung.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).