Aus- und Weiterbildung
Zwischenprüfung
- Digitale Zwischenprüfungen
- Allgemeine Informationen zur Zwischenprüfung
- Ansprechpartner Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Zweck einer Zwischenprüfung
- Nachteilsausgleich
- Wie läuft eine Zwischenprüfung ab?
- Wann finden die Zwischenprüfungen statt?
- Muss ich mich zur Zwischenprüfung anmelden?
- Werde ich für die Zwischenprüfung freigestellt?
- Erhalte ich ein Prüfungsergebnis?
- Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Digitale Zwischenprüfungen
Im Herbst 2023 findet für einen Teil der kaufmännischen Berufe erstmalig eine digitale Zwischenprüfung statt. Hierbei werden die bisherigen Aufgabenstrukturen bezüglich der Inhalte und Abläufe beibehalten. Es ändert sich lediglich das Medium. Die IHK wird den entsprechenden Prüflingen die dazu notwendigen lauffähigen Tablet's zur Verfügung stellen. Damit setzt die IHK-Organisation den allgemeinen zukunftsorientierten Trend zur Digitalisierung auch in der klassischen Papierprüfung fort.
Für die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer wird erstmals für folgende Berufe am PC geprüft:
Für die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer wird erstmals für folgende Berufe am PC geprüft:
- Kaufmann/frau für Marketingkommunikation
- Personaldienstkaufmann/frau
- Fachkraft für Kurier,-Express und Postdienstleistungen
Allgemeine Informationen zur Zwischenprüfung
Ansprechpartner Zwischen- und Abschlussprüfungen
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur Zwischen- und Abschlussprüfung zusammengestellt. Bei Fragen zur Zwischen- oder Abschlussprüfungen, wenden Sie sich bitte an unsere Prüfungskoordinatoren.
Zweck einer Zwischenprüfung
Je nach Ausbildungsberuf ist in den Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung vorgesehen. Sie findet in der Regel zur Hälfte der Ausbildungszeit statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes, um gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
Wichtiger Hinweis: Der Nachweis der Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für Auszubildende eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Diese Zulassungsvoraussetzung gilt für Umschüler und Teilnehmer an der Externenprüfung nicht.
Nachteilsausgleich
Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen.
Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit, bei einer Prüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können. Modifikationen sind Veränderungen und sollen Nachteile ausgleichen, die durch die Behinderung entstehen. Die Prüfungsanforderungen selber bleiben aber gleich.
Alle Informationen zum Nachteilsausgleich haben wir für Sie zusammengestellt.
Wie läuft eine Zwischenprüfung ab?
In einigen Berufen wird überwiegend die Kenntnisprüfung abgelegt. Dies betrifft meistens die kaufmännischen Berufe. Dagegen wird in anderen Ausbildungsberufen (z.B. Fachkraft für Lagerlogistik, Bauberufen, Berufen aus dem Hotel- und Gaststättenbereich) nur eine Fertigkeitsprüfung durchgeführt.
Die Prüfungsaufgaben ergeben sich aus der entsprechenden sachlichen und zeitlichen Gliederung (Ausbildungsrahmenplan) des jeweiligen Berufsbildes und der im Berufsschulunterricht vermittelte Lehrstoff.
Für die Durchführung der Zwischenprüfung sind die gleichen Prüfungsausschüsse, die für Abschlussprüfungen errichtet sind, zuständig.
Wann finden die Zwischenprüfungen statt?
Auf den Internetseiten der jeweiligen Aufgabenerstellungseinrichtungen erhalten Sie Informationen zu den bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungsterminen sowie zu aktuellen Informationen Ihrer Prüfung.
Organisation Aufgabenerstellung
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Berufsfelder
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Kaufmännische Berufe
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Gewerblich-technische Berufe
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Druck- und Medienberufe
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Muss ich mich zur Zwischenprüfung anmelden?
Die IHK fordert die Ausbildenden rechtzeitig zur Anmeldung der Auszubildenden für die Teilnahme an der Zwischenprüfung auf.
Hinweis: Umschüler und Teilnehmer an der Externenprüfung legen keine Zwischenprüfung ab. Auf Antrag können Umschüler eine Zwischenprüfung ablegen.
Werde ich für die Zwischenprüfung freigestellt?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt unter anderem die Freistellung an Prüfungstagen.
Erhalte ich ein Prüfungsergebnis?
Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie enthält eine Feststellung über den Ausbildungsstand, insbesondere Angaben über Mängel, die bei der Prüfung festgestellt wurden.
Die Teilnahmebescheinigung erhalten die Prüfungsteilnehmer in der Regel 6 Wochen nach dem Prüfungstermin.
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Damit Sie mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir Ihnen eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).